Wenn es sich um eine reine Goldumlaufwährung handelt, sind nur Goldmünzen als gesetzliches Zahlungsmittel zugelassen. Dieses ist jedoch äußerst selten der Fall. Meistens sind neben Goldmünzen auch Banknoten im Umlauf. In diesem Fall ist jedoch vorgeschrieben, dass für »Papiergeld« eine bestimmte Deckungsquote in Gold vorhanden sein muss.
- Goldstandard
Goldwährungssystem, in dem Gold als gesetzliches Zahlungsmittel dient.
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