Umtausch ist die Lieferung einer mangelfreien Ersatzware unter Rückgabe der mangelhaften Sache. Ein gesetzlicher Anspruch auf Umtausch besteht für den Käufer nur bei der Lieferung einer mangelhaften Serienware durch den Verkäufer. Dieser Anspruch kann durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch ausgeschlossen sein. Das Recht des Käufers wird dann meist auf die Nachbesserung der Ware beschränkt. Zahlreiche Händler gewähren jedoch freiwillig ein vertragliches Umtauschrecht meist innerhalb einer Woche. Sonderangebote sind hiervon aber oft ausgeschlossen.
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