(Wieder-)Beschaffung von Geld, welches z. B. von’- Banken in Form von -.Krediten ausgeliehen oder von Investoren (- Investition) in Projekte investiert wurde. Die Geschäftsbanken können sich z. B. im Rahmen der Diskontpolitik und/oder Lombardpolitik bei der Bundesbank Deutsche Bundesbank) refinanzieren.
Form der Kreditierung, wobei die Sicherung des Kreditbetrags in Form von Personen oder Sachen erfolgt:
- Personale Sicherungen erfolgen durch Bürgschaft einer natürlichen Person, durch Schuldbeitritt oder durch Kreditgarantie.
- Dingliche Sicherungen erfolgen durch Mobilar- und Grundpfandrechte. Mobilarpfandrechte umfassen die Sicherungsübereignung von Schuldnereigentum, die Forderungsabtretung von Schuldnerdebitoren (Zession), den valkredit/Ak zeptkredit und den Lombardkredit. Grundpfandrechte umfassen Hypothek und Grundschuld. Eine weitere Form der Kreditsicherung ist der Eigentumsvorbehalt, bei der der Eigentumsübergang an der gekauften Ware erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgt.
Fremdkapitalaufnahme durch Kreditgeber (insbesondere Kreditinstitute), um Mittel für die eigene Kreditgewährung zur Verfügung zu haben. Die häufigsten Refinanzierungsformen der Geschäftsbanken sind Rediskontierung von Wechseln, Aufnahme von Lombardkredite, Verkauf von Offenmarktpapieren, Aufnahme von Geldmarktkrediten, Emission von Anleihen.
Refinanzierung ist die Aufnahme von Krediten, um Kredite geben zu
können.
Arten:
Kreditinstitute refinanzieren sich beispielsweise durch die Rediskontierung von Wechseln, durch den Lombardkredit bei der Notenbank, durch Aufnahme von Krediten am Geld- und Kapitalmarkt.
Refinanzierung bezeichnet zum einen im Kreditgeschäft die Aufnahme von Fremdkapital durch Kreditgeber, um Mittel für die eigene Kreditgewährung zu erhalten. Zum anderen bezeichnet es in der Unternehmung eine Finanzierung, die die Ausgaben für eine Investition liquiditätsmäßig ausgleichen soll.
(engl. refinancing) Refinanzierung ist ein Begriff für die Finanzierung von Ausleihungen eines Kreditinstituts. Universalbanken (Bank) refinanzieren sich überwiegend durch Einlagen oder Sparbriefe und Bankschuldverschreibungen (Schuldverschreibung) sowie durch Aufnahme von Geldern im Inter Bankengeschäft oder bei der Zentralbank. Hypothekenbanken refinanzieren sich durch Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalobligationen.
Als Refinanzierung bezeichnet man im weiten Sinne eine Finanzierung, die eine Investitionsauszahlung liquiditätsmäßig ausgleichen soll.
Als langfristige Refinanzierung der Realkreditinstitute bezeichnet man die Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalobligationen.
In der Praxis des Bankgeschäfts bezeichnet man als Refinanzierungsgeschäfte bestimmte Transaktionen, die primär die Funktion der Überbrückung zwischenzeitlicher Zahlungsmittelengpässe haben. Diese Geschäfte lassen sich von den Nichtrefinan-zierungsgeschäften< weder logisch noch empirisch einwandfrei trennen. Kurzfristige Zahlungsmittelbestandserhöhungen einer Bank können durch eine Verminderung sonstiger Aktiva oder durch eine Erhöhung der Verbindlichkeiten (Bilanzverlängerung) bewirkt werden. Refinanzierungsgeschäfte, die sich aus einer Substitution sonstiger Aktiva durch Zahlungsmittel ergeben, lassen sich nach dem Grad der Vollständigkeit dieser Substitution gliedern:
Beim Verkauf von Geldmarkttiteln an die Notenbank findet eine bloße Veräußerung statt;
Pensionsgeschäfte stellen eine Veräußerung mit einer Rücknahmeverpflichtung dar;
die Rediskontierung von Wechseln bewirkt eine Veräußerung mit der Übernahme der Verpflichtung, im Falle der nicht genügenden Bonität des Vermögensobjektes diesen zu einem bestimmten Preis wieder zurückzunehmen.
Die Refinanzierung durch Erhöhungder Verbindlichkeiten kann durch denBestand an bestimmten Vermögensobjekten begrenzt sein (Lombardkredit) oder wird nur durch das Standing der Bank limitiert (bei der Aufnahme von Geldern am Bankengeldmarkt).
1. Refinancing. Beschaffung bzw. Aufnahme von Geldern durch eine Bank, um damit das eigene Aktivgeschäft bzw. einzelne Aktivgeschäfte - Kreditgewährungen, Wertpapierkäufe - zu finanzieren. Die Refinanzierung kann bei der Zentralbank - Diskont-, Lombardkredit, Wertpapier- und Devisenverkäufe -, durch Offenmarktoperationen, am in-, ausländischen oder internationalen Bankengeldmarkt oder bei besonderen Geldmarktinstitutionen u.a. Kapitalsammelstellen erfolgen, aber auch bei Nichtbanken durch dort aufgenommene Gelder, Pensionsgeschäfte, Verkäufe von Wertpapieren u.a.
2. Allg.: Refinanzierung einer Bank auf Grundlage der Einlagen bei ihr.
3. Realkreditinstitute refinanzieren ihre Hypothekarkredite durch Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen, Kommunalkredite durch Emission öffentlicher Pfandbriefe.
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