kurzfristiger Bankkredit, der gegen die Verpfändung beweglicher Vermögensobjekte (gem. §§ 1204? 1296 BGB), die zudem einen hohen Liquiditätsgrad aufweisen müssen, gewährt wird. Derartige Vermögensobjekte sind grundsätzlich: Effekten, Wechsel, Edelmetalle und Waren. Da sich die Lombardierung auf das Rechtsinstitut der Verpfändung gründet, müssen Effekten (Effektenlombard), Wechsel (Wechsellombard) und Edelmetalle (Edelmetallombard) ? sehr selten ? der Bank ausgehändigt werden. Waren (Warenlombard) werden i. d. R. gegen Dispositionspapiere (handelsrechtliche Orderpapiere) oder gegen eine Sicherungsübereignung verpfändet. Obwohl die Vermögensgegenstände einen hohen Liquiditätsgrad (leicht realisierbar) aufweisen müssen, ist eine Beleihung zum vollen Marktwert im Beleihungszeitpunkt nicht möglich. Im Fall des Effektenlombards bewegt sich der Lombardkredit i. d. R. zwischen 50% und 75% (teilweise bis zu 90%) des Kurswerts der verpfändeten Papiere. Wechsel werden in erster Linie durch die Deutsche Bundesbank zu dem von ihr festgesetzten Lombardsatz gem. § 19 Abs. 1 Ziff. 3 a lombardiert. Partner sind hier aber lediglich die Banken, die dieses Instrument im Rahmen ihrer Refinanzierungspolitik nutzen können. Die Wechsel müssen generell den Bedingungen für den Ankauf von Inlandswechseln der Bundesbank genügen und können bis zu höchstens 90% ihres Nennbetrages beliehen werden.
Der Lombardkredit ist ein gegen die Verpfändung von beweglichen Sachen oder Forderungen gewährter Kredit gemäß §§ 1204 ff. BGB. Er ist ein kurzfristiger Bankkredit. Als Pfand kommen insbesondere Wertpapiere und Waren in Betracht.
(engl. securities collateral loan) Der echte Lombardkredit (auch Lombarddarlehen genannt) ist ein + Darlehen, das über einen festen Betrag lautet und in einer Summe ausbezahlt wird. Die Sicherung erfolgt gegen Verpfändung ( Pfändung) von beweglichen Sachen oder Rechten (z. B. Effektenlombard, Edelmetalllombard). Im Gegensatz dazu wird der unechte Lombardkredit als ein durch Verpfändung gesicherter Kontokorrentkredit (r Kontokorrent, Kredit) gewährt. In der heutigen Bankpraxis werden die Sicherheiten nicht verpfändet, sondern sicherungsweise abgetreten (Sicherungsabtretung). Damit ist der Lombardkredit mit Ausnahme des Effektenlombards heute praktisch bedeutungslos. Die Deutsche Bundesbank gewährte den + Kreditinstituten ebenfalls Lombardkredite im Rahmen der Lombardpolitik, welche die Diskontpolitik ergänzte. Diese Aufgabe der Geldmengensteuerung ist am 1.1.1999 an die Europäische Zentralbank übergegangen, die andere geldpolitische Instrumente nutzt.
Ein gegen die Verpfändung beweglicher Sachen oder Forderungen gewährter n der Regel kurzfristiger » Bankkredit. Die gesetzliche Grundlage bilden die §§ 1204 ff. BGB. Als Pfand kommen Effekten, Wechsel, Forderungen, Waren und Edelmetalle in Betracht. In der Bundesrepublik spielt der Effektenlombardkredit die größte Rolle. Der Kurswert der verpfändeten Wertpapiere wird bis zu 90 % beliehen. Der Lombardkredit hat bei der Kreditvergabe der Kreditinstitute nur einen relativ geringen Stellenwert. Größere Bedeutung kommt den von der Deutschen Bundesbank an die Kreditinstitute gegebenen Lombardkredit zur kurzfristigen Versorgung mit Zentralbankgeld zu. Dabei stellt die Bundesbank den Kreditinstituten den Lombardsatz in Rechnung, den sie regelmäßig über ihrem Diskontsatz festsetzt. Die für die Lombardierung bei der Bundesbank in Frage kommenden Wertpa piere und Wechsel werden im Lom bardverzeichnis aufgeführt. Die Bun desbank entscheidet im Rahmen ihrer Geld und Kreditpolitik über die Höhe des Lombardsatzes und andere Konditionen. Gelegentlich z. B. im Februar 1981 wurde die Gewäh rung von Lombardkredit seitens der Bundesbank ganz eingestellt.
Realkredit
Unter einem Lombardkredit versteht man die Vergabe eines kurzfristigen Darlehens, welches durch ein Faustpfand abgesichert wird (vgl. §§ 1204 ff. BGB). Verpfändet werden bewegliche, marktgängige Vermögensobjekte, die sich in der Regel durch hohe Wertbeständigkeit, schnelle Liquidierbarkeit und einfache Bewertbarkeit auszeichnen. Am einfachsten erweist sich die Lombardierung von Wertpapieren, da diese häufig vom kreditgewährenden Institut verwahrt werden und die Wertentwicklung leicht verfolgt werden kann, weil gewöhnlich eine Beleihung börsennotierter Wertpapiere erfolgt. Siehe Effektenlombard.
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