Englische Bezeichnung für Kreditsicherheiten, die nicht vom Kreditnehmer, sondern von einem Dritten bestellt werden (wird in der Praxis vielfach auch für jede Form von Sicherheiten verwendet).
(Kredit-) Sicherheiten, -besicherung.
(Besicherung). Als Collateral werden Vermögenswerte bezeichnet, die sowohl für den Kreditnehmer als auch den Kreditgeber einen verwertbaren Wert besitzen und die vom Kreditgeber als Sicherheit verpfändet werden. Zu einer Verwertung der Werte seitens des Kreditgebers kommt es nur dann, wenn der Kreditnehmer den geliehenen Betrag teilweise oder vollständig nicht zurückzahlen kann und somit gegen die Kreditvereinbarung verstösst. Siehe auch Asset Backed Securities.
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