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Sicherungsabtretung

Forderungsabtretung

Zession

Übertragung einer Forderung des Kreditnehmers an den Kreditgeber zur Sicherung eines Kredits. Die Zession bzw. Abtretung ist grundsätzlich formfrei und ohne Mitwirkung des Drittschuldners wirksam (stille Zession). Folgende Rechte werden im Allgemeinen abgetreten:
Geldforderungen wie Ansprüche an Versicherungsgesellschaften (Rückkaufswert), Bausparkassen und Banken, Lohn- und Gehaltsansprüche und Steuerrückerstattungen,
sonstige Rechte wie Patentrechte oder Anteile an Kapitalgesellschaften,
Nicht abtretbar sind unpfändbare Forderungen wie Teile des Arbeitseinkommens. Bei der offenen Zession wird der Drittschuldner von der Zession benachrichtigt. Er kann mit befreiender Wirkung nur noch an den neuen Gläubiger zahlen. Eine bestimmte Form für die Benachrichtigung ist nicht vorgeschrieben. Mehrere Forderungen können in Form einer Mantelabtretung als Sicherheit übertragen werden.

Bei der Sicherungsabtretung wird die Forderung eines Gläubigers an einen Schuldner dadurch gesichert, daß der Schuldner eigene Forderungen an dritte Personen wiederum an seinen Gläubiger abtritt. Beispiel: Globalzession. Nach Erlöschen der Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner muß der Gläubiger diesem die vorher zur Sicherung abgetretenen Forderungen wieder zurückübertragen.

Zession

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