Zessionskredit
ist eine Abtretung einer Gesamtheit von (bestehenden oder zukünftigen) Forderungen. Die Forderungen müssen hinreichend abgrenzbar sein. Beispiel: Ein Schuldner tritt Forderungen aus seinem Geschäftsbetrieb einem Kreditinstitut zur Sicherung eines Darlehens ab.
Siehe auch: Sicherungszession.
Siehe: Sicherungszession
Abtretung bestehender Forderungen, verbunden mit einer Zessionsvereinbarung auch für künftig entstehende Forderungen, die dann bereits zum Zeitpunkt ihrer Entstehung auf den Zessionar übergehen sollen; z. B. auf eine Factoringgesellschaft beim Export-Factoring.
Vorhergehender Fachbegriff: Globalurteil | Nächster Fachbegriff: GLOBE-Studie
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|