Ein in der Regel kurzfristiger Barkredit in der Außenhandelspraxis, bei dem der Exporteur/Lieferant als Zedent seine Forderungen aus dem Außenhandelsgeschäft an eine Bank als Zessionar überträgt (Zession). Zessionskredite werden meist dann abgeschlossen, wenn weder Lagerdokumente bzw. Versanddokumente noch Wechsel als Kreditgrundlage zur Verfügung stehen, wenn sie einem Dokumentenvorschuß oder Wechseldiskont vorgeschaltet sind oder der Anschlußfinanzierung dienen. Bei diesem Verfahren müssen besonders folgende Punkte beachtet werden:
die Abtretbarkeit der Forderung,
die Zahlungsfähigkeit des Schuldners,
die Durchsetzbarkeit der Forderung auf dem Rechtsweg im Ausland und
das Inkasso der Forderung bei Fälligkeit.
Ein Zessionskredit kann bei einmaliger Forderung (Einzelzession) oder für viele Forderungen (Rahmenzession) eingeräumt werden. Darüber hinaus kann die Abtretung still oder offen erfolgen.
ist ein sogenannter verstärkter Personalkredit. Dabei wird zunächst ein normaler Kredit gewährt. Zusätzlich tritt der Kreditnehmer nach § 398 BGB eine Forderung, die er gegen einen Dritten hat, zur Sicherung an den Kreditgeber ab. Hier liegen also zwei Rechtsgeschäfte vor: ein Kreditvertrag und eine - Abtretung (Zession).
Kreditvergabe einer Bank gegen die Abtretung von Forderungen (Forderungszession) als (zusätzliche) Kreditsicherheit.
Ein i. d. R. kurzfristiger Bankkredit, bei dem der Lieferant einer Ware als Gläubiger seine Forderung an den Schuldner sicherheitshalber an eine Bank als Zessionar abtritt. Er kommt im Außenhandel v. a. dann vor, wenn es bei Warenlieferungen keine Transportdokumente oder Wechsel gibt sowie bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen. Die Banken achten besonders auf die Bonität des Schuldners, die Abtretbarkeit der Forderung sowie deren Durchsetzbarkeit auf dem Rechtsweg im Ausland.
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