Einzug fälliger Forderungen, z. B. Wechsel-Inkasso (Wechsel).
(Forderungseinzug) Einzug von fälligen Forderungen durch finanzwirtschaftliche Institutionen (Kreditinstitute, Inkassogesellschaften, Post) für Dritte, sei es unentgeltlich oder gegen Inkassoprovision (Akkreditive, Schecks, verloste Wertpapiere, Wechsel). Anders als bei Factoring kommt es dabei zu keinem Forderungsverkauf. Das Inkasso durch die Lastschrift (Einzugsverfahren) hat in vielen Fällen die Überweisung verdrängt, insbesondere bei periodischen Zahlungen unterschiedlicher Höhe (Strom, Gas, Telefon usw.).
Collection, Encaissement, Recouvrement, Einziehung, Beitreibung Einziehung von Forderungen. Im Rahmen von Außenhandelsgeschäften tritt das Inkasso in erster Linie als Dokumenteninkasso auf. Der Exporteur übergibt seiner Bank (Einreicherbank) Dokumente (Zahlungspapiere und/oder Handelspapiere), die sie an die Bank des Importeurs (Inkassobank) weiterleitet mit der Maßgabe, die Aushändigung gegen Zahlung (D/P: Documents Against Payment) und/oder gegen Akzeptierung einer beigefügten Sichttratte (oder Nachsicht-Tratte) (D/A: Documents Against Acceptance) vorzunehmen. Die Ausführung der Inkassoaufträge unterliegt den Einheitlichen Richtlinien für Inkassi (ERI522) (ICC-Pu-blikation Nr. 522), was im Inkassoauftrag zu vermerken ist.
ist die Einziehung von fälligen Forderungen jeglicher Art (aus Lieferungen, Schecks, Wechsel usw.). Inkasso liegt auch beim unechten Factoring vor.
Inkasso ist das Einziehen fälliger Forderungen. Größere Unternehmen unterhalten zu diesem Zweck Inkassoabteilungen oder übergeben die Forderung zum Eintreiben an spezielle Inkassobüros, die ausschließlich Forderungsmanagement betreiben.
Auch: Einzug, Einziehung. Gegenstand des Inkassogeschäfts. Teilbereich des - auch internationalen -Zahlungsverkehrs (Inkassoverkehr). Beinhaltet die Einziehung fälliger Forderungen (i. w. S.) verschiedenster Art durch eine Bank: von Schecks, Wechseln, Lastschriften, Quittungen, fälligen Schuldverschreibungen, Zins- und Dividenden- bzw. Gewinnanteilscheinen, Akkreditiven, Dokumenten, Sorten u. a. m.
Einzug fälliger Forderungen, insbesondere von Wechseln, Schecks, verlosten Wertpapieren usw. Zahlstellen.
Einzug von Forderungen. Dieses können Geldforderungen und Forderungen aus Wechseln oder Schecks sein. Die Wechsel werden z. B. dafür mit einem »Inkasso-Indossament« für die Bank versehen. Die Bank ist dabei Inkassostelle. Dieses gilt auch für das Lastschriftverfahren.
International übliche Bez. für den Einzug fälliger Forderungen durch Dritte (z. B. Wechsel-, Scheck-, Lastschriftinkasso durch Kreditinstitute). Im Außenhandel ist das Dokumenteninkasso bes. bedeutsam; s. dazu Einheitliche Richtlinien für Inkassi (ERI) der Internationalen Handelskammer (ICC) Paris. Weiteres auch über www.inkasso.de
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