Draft at Sight, Sight Draft, Traite a Vue
Tratte, die auf Vorlage (Sicht) zahlbar ist. Sichttratten werden im Bereich des Außenhandelsgeschäfts insbesondere beim Inkasso und beim Dokumenten-Akkreditiv verwendet. Im ersten Fall erfolgt die Aushändigung der Dokumente nur gegen Bezahlung der Sichttratte. Im Akkreditivgeschäft schreiben vor allem ausländische Banken vor, daß die unter den Akkreditiven aufzunehmenden Dokumente von einer Sichttratte begleitet sein müssen. Je nach Ausgestaltung der Akkreditiv-Bedingungen kann die Sichttratte entweder auf die eröffnende Bank, den Akkreditiv-Auftraggeber oder einen anderen im Akkreditiv Benannten gezogen werden.
Sightdraft. Auch: Sichtwechsel (soweit akzeptiert). Gezogener Wechsel (Tratte), der bei Vorlage (aufsieht) zahlbar ist. Werden insb. in der Aussenhandelsfinanzierung bei Dokumentenakkreditiven (gezogen auf die Akkreditiv eröffnende Bank, den Akkreditivauftraggeber o. a. im Akkreditiv benannte Stelle) und Dokumente-ninkassi (Aushändigung der Dokumente nur gegen Bezahlung der Sichttratte) verwendet.
Tratte, die bei Vorlage (Sicht) zahlbar ist. S. werden im Außenhandelsgeschäft bei Dokumentenakkreditiven und Dokumenteninkassi verwendet.
Vorhergehender Fachbegriff: Sichtklausel | Nächster Fachbegriff: Sichtvermerk
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|