In der Bundesrepublik Deutschland können ausländische Banken ohne spezielle Beschränkungen tätig werden; sie unterliegen denselben Vorschriften (vor allem dem Kreditwesengesetz) wie deutsche Institute. Ende 1990 unterhielten 81 ausländische Banken insg. 389 Zweigstellen in Deutschland. Daneben gab es rd. 80 Tochterbanken und rd. 300 Repräsentanzen ausländischer Banken. Auf die Zweigstellen und die Tochterbanken entfiel insgesamt ein Anteil von etwa 4% am zusammengefassten Bilanzvolu- men aller Kreditinstitute in der Bundesrepublik. Die bedeutendste Position nehmen amerikanische Grossbanken ein, die an jeweils fünf bis sechs Plätzen vertreten sind (Citi- bank, Chase Bank, Bank of America). In den Statistiken, die die Deutsche Bundesbank über das Bankensystem veröffentlicht, werden die Zweigstellen ausländischer Banken als Teilgruppe der Kreditbanken geführt; die Tochtergesellschaften sind in der Gruppe Regionalbanken und sonstige Kreditbanken enthalten.
Vorhergehender Fachbegriff: Ausländische Auslandshandelskammern | Nächster Fachbegriff: Ausländische Einkünfte
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|