steht i.A. für hinausgeschobene (spätere) Zahlung ab einem bestimmten Datum. Der Zeitraum der hinausgeschobenen Zahlung wird als Nachsichtfrist bezeichnet. Beispiele:
(1) Nachsichtwechsel, der eine bestimmte Frist nach dem Tag der Akzeptleistung (z.B. 90 Tage nach Sicht) zur Zahlung fällig ist.
(2) Nachsichtakkreditiv (Akkreditiv mit hinausgeschobener Zahlung), bei dem der akkreditivbegünstigte Exporteur Zahlung nicht zum Zeitpunkt der Einreichung der Dokumente bei der Bank erhält, sondern zu einem späteren, um die Nachsichtfrist hinausgeschobenen Zeitpunkt.
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