(dividend coupon, dividend warrant) Aktienurkunden und Genußscheinen ist der sog. Bogen beigefügt, der 10 bis 20 fortlaufend numerierte Gewinnanteilscheine (Kupons, Coupons) enthält. Sie sind eine Form der Anteilsscheine und heißen bei Aktien Dividendenscheine. Gewinnanteilscheine verbriefen den Anspruch auf die Auszahlung des jeweils durch die Hauptversammlung festgestellten Reingewinns nach Maßgabe der Beteiligungshöhe. Sie dienen auch zur Erhebung junger Aktien oder einer zusätzlichen Ausschüttung (Bonus). Im Regelfall verjährt der Auszahlungsanspruch auf einen fällig gewordenen Gewinnanteilschein nach vier Jahren.
Siehe auch: Dividendenschein. Bogen.
Gewinnanteilscheine berechtigen zum Bezug von Dividende. Die Dividende gilt bei Einlösung der Gewinnanteilscheine als zugeflossen.
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