Zahlung eines Unternehmens, das finanzielle Mittel in Form von Dividende, -.Bonus, Bezugsrecht, Liquiditätserlös an Anteilseigner ausgibt (Liquidation).
ist die Auszahlung von Gewinnanteilen an die Berechtigten (Aktionäre, Genossenschafter, Gesellschafter von GmbH, KG, OHG usw.).
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Verteilung eines Teiles des Gewinns an die Gesellschafterinnen einer Aktiengesellschaft.
Bei Aktiengesellschaften: Zahlung von Gewinnanteilen (Dividende, Bonus) an die Aktionäre. Bei Investmentgesellschaften: ausgezahlte Erträge eines Fonds an die Inhaber seiner Investmentanteilscheine.
Allgemeine Bezeichnung für Zahlungen von Aktiengesellschaften an ihre Aktionäre (z. B. Dividenden) sowie Zahlungen von Gesellschaften an ihre Anteilsinhaber. Zu unterscheiden ist die »Bardividende« (Auszahlungsbetrag nach Abzug der Körperschaftsteuer) und die »Bruttodividende« (vor Abzug).
Siehe auch: Dividende, Gewinnanteilscheine
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