verbrieft die Mitgliedschaft des Aktionärs wertpapiermässig (Aktie als Wertpapier). Der Anspruch des Aktionärs auf Einzelverbriefung oder auf Ausstellung einer Mehrfachurkunde (z.B. eine Aktienurkunde für je 1000 Aktien) kann nur durch die Satzung ausgeschlossen werden. Da die Aktie kein urkundenloses Wertrecht ist, ist die Ausstellung mindestens einer Globalaktie vorgeschrieben. Zur Kostenersparnis und zur Rationalisierung des Rechtsverkehrs werden in den meisten Fällen nur noch grosse Mehrfachurkunden ausgestellt, die in Girosammelverwahrung bei einer Depotbank hinterlegt werden und den stückelosen Effektengiroverkehr ermöglichen. Nur noch auf ausdrücklichen Wunsch erhält der Aktionär eine Einzelaktie mit Coupons. Siehe auch Aktienarten und Aktiengesellschaft (mit Literaturangaben).
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