[s.a. Messe; Trade Mart] Die Ausstellungen sind zu den Hilfsbe-trieben der Absatzwirtschaft zu rechnen. Sie werden von privatwirtschaftlichen oder öffentlichen, meist kommunalen Trägern ausgerichtet.
Eine Definition ist in § 65 der Gewerbeordnung gegeben: »Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.«
Es kann ein charakteristischer Ausschnitt einer Branche oder einer Region bzw. eines Landes vorgestellt werden. Ausstellungen wenden sich sowohl an Wiederverkäufer als auch an Letztverwender, für die im Gegensatz zu Messen während der gesamten Dauer der Veranstaltung die Möglichkeit des Kaufs besteht.
Ein häufig vorkommender Typ ist die Verbraucherausstellung. Wachsende Bedeutung erlangen die Fachausstellungen, die produkt- oder bedarfsorientiert das repräsentative Angebot spezieller Wirtschaftsbereiche zeigen. Dort ist auch häufig eine starke Beteiligung internationaler Aussteller anzutreffen.
Die Ziele einer Ausstellung können in der Information und Präsentation eines gesamten Warenbereichs und in der Initiierung eines zusätzlichen Bedarfs nach diesen Waren liegen. Ziele des einzelnen Ausstellers sind die Information über seine bestehende Produktpalette sowie über innovative Produkte, die Schaffung zusätzlichen akquisitorischen Potenzials und allgemeine Ziele der Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations) (vgl. Strothmann, 1995, Sp. 1886Ü.).
Ausfertigung von Wertpapieren, vor allem Wechseln und Schecks sowie Schuldverschreibungen (Anleihen).
”Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.” (§ 65 der Gewerbeordnung).
vgl. Messen und Ausstellungen
sind weitestgehend mit Messen vergleichbare Schauveranstaltungen, die über die Leistungen einzelner Wirtschaftszweige bzw. Wirtschaftsräume informieren sollen. Im Gegensatz zu Messen überwiegt jedoch bei Ausstellungen der Informationscharakter gegenüber dem Zweck der Erzielung unmittelbarer Kaufabschlüsse. Ausstrahlungseffekt(Spillover-Effekt) positive oder negative Wirkung beim Einsatz absatz-, Unternehmens- oder wirtschaftspolitischer Instrumente, die über den in der Planung abgesteckten segmentbezogenen oder zeitlichen Zielbereich ninausgeht. 1) Im Rahmen der Marketingplanung sind folgende Arten von Ausstrahlungseffekten besonders bedeutsam: a) Sachliche Ausstrahlungseffekte produktspezifischer Marketingaktivitäten auf andere Produkte im Leistungsprogramm (Sortimentsverbund), b) Ausstrahlung segmentspezifischer Marketingaktivitäten auf andere Zielgruppen (z.B. in Form der mehrstufigen Kommunikation), c) Ausstrahlungseffekte auf die externe Umwelt, d) zeitliche Ausstrahlung der Wirkung auf nachgelagerte Planungsperioden (Carry- over-Effekt), die in Form von Wirkungsverzögerungen (Decay-Effekt) und von Beharrungseffekten („hold-over-Effekt“) auftreten. Derartige Effekte können im Wege ökonomischer Längs- oder Querschnittsanalysen gemessen werden (Marktreaktionsfunktion). Häufig jedoch treten erhebliche Daten- und Schätzprobleme auf. 1) In der makroökonomischen Modellanalyse versteht man unter dem Spillover-Ef- fekt die Auswirkung von Marktstörungen auf andere Märkte, in der Ungleichgewichtstheorie die Tatsache, dass ein Wirtschaftssubjekt Angebots- bzw. Nachfragepläne auf anderen Märkten auf der Grundlage eines veränderten Optimierungskalküls unter Berücksichtigung der Rationierung revidieren wird.
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