Unter der Fallgruppe der Marktstörung faßt man neuerdings Fälle zusammen, bei denen die Unlauterkeit eines Wettbewerbsverhaltens nach § 1 UWG damit begründet wird, dass sich dieses Marktverhalten in Marktwirkungen niederschlägt. Man spricht auch von marktbezogener Unlauterkeit. Kennzeichnend ist für diese Fallgruppe demgemäß, dass neben der Beeinträchtigung der Interessen der anderen Gewerbetreibenden und der Interessen der Verbraucher das Schwergewicht bei der Anwendung des § 1 UWG auf der Verletzung des Interesses der Allgemeinheit an der Erhaltung eines funktionsfähigen Wettbewerbs liegt. Im wesentlichen handelt es sich dabei um die Fälle der massenweisen Verteilung von Originalware, unentgeltliche Verteilung von Presseerzeugnissen und den unlauteren Preiskampf.
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