Aussteller ist, wer I. seine Produkte und Leistungen auf einer Ausstellung darbietet. 2. beispielsweise einen Scheck oder einen Wechsel ausgibt oder ausgeben lässt.
1. Derjenige, der einen Wechsel oder Scheck ausschreibt und ihn damit auf einen anderen zieht. 2. Emittent von Wertpapieren wie Anleihen, Aktien, Com-mercialpapers, Notes usw. 3. Nach der Empfehlung der EU-Kommission zu Zahlungssystemen, insb. zu den Beziehungen zwischen Karteninhabern und Kartenausstellern, Person, die in Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit einer anderen Person im Rahmen eines mit dieser geschlossenen Vertrags ein Zahlungsinstrument zur Verfügung stellt.
(eines Wechsels), engl. Drawer.
Vorhergehender Fachbegriff: Ausstehende Einlagen auf das Grundkapital | Nächster Fachbegriff: Ausstellung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|