Instrumente der Wirtschaftspolitik sind die Aktionsparameter der Träger der Wirtschaftspolitik. Häufig werden die Begriffe Mittel, Maßnahme oder Intervention gleichbedeutend benutzt.
Gelegentlich wird jedoch auch das Instrument im generellen Sinne verstanden, das bei seiner Anwendung zur Maßnahme wird. Danach wäre z.B. der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte bei der Offenmarktpolitik das wirtschaftspolitische Instrument und seine Variation die situationsbezogene Maßnahme. Wirtschaftspolitische Maßnahmen schließen Wertentscheidungen ein und stehen in einer Ziel-Mittel-Beziehung. Die Auswahl und die Intensität eines wirtschaftspolitischen Instruments werden von den Zielen (Soll- Situation) und deren wechselseitigen Beziehungen (Zielkonflikt oder Zielharmonie) sowie von der Ist-Situation und der antizipierten Wirkung des Instrumenteneinsatzes (Diagnose und Prognose) bestimmt. Daraus ergeben sich bestimmte Fragestellungen:
• Mit welchem Instrument ist bei gegebener Ausgangslage die wirtschaftspolitische Zielsetzung zu verwirklichen (Konsistenz von Zielen und Mitteln)?
• Welche Wirkung lässt sich mit dem Instrument erreichen und inwieweit stimmt sie mit dem angestrebten Ziel überein (Wirkungsanalyse der Instrumente)?
Nach der Eingriffsintensität lassen sich unterscheiden: Überredung (Moral Suasion), Anreize (Investitionsprämien) und Zwang (Verbote wie z.B. beim Kündigungsschutz oder im Umweltschutz). Je nach Eingriffsebene lassen sich die Instrumente nach Einzel-, Struktur- und Niveausteuerung einteilen. Gelegentlich findet man auch eine Systematisierung nach den Trägern der Wirtschaftspolitik (Geldpolitik, Währungspolitik, Finanzpolitik, Lohnpolitik etc.) oder nach ihrem konzeptionellen Ansatz (theoretisch fundierte Globalsteuerung, punktueller Dirigismus).
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