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Finanzpolitik

Summe aller Überlegungen, Absichten und Maßnahmen der Unternehmensleitung, die auf die Formulierung der Finanzierungsziele und ihre Realisierung ausgerichtet sind. Wesentliche Aktivitäten sind in diesem Zusammenhang: Festlegung der Finanzierungsziele, Finanzanalyse, Finanzplanung, Liquiditätsplanung, Finanzdisposition, Finanzkontrolle.
Summe aller Maßnahmen der öffentlichen Hand, die der Ordnung und zielgerichteten Gestaltung öffentlicher -o Einnahmen und Ausgaben sowie öffentlicher o Vermögen und -. Forderungen dienen. Im Rahmen der Finanzpolitik werden insbesondere konjunktur-, wachstumsstrukturund verteilungspolitische Ziele verfolgt (-o Konjunkturpolitik, -° Verteilungspolitik, -. Strukturpolitik, -o Stabilitätsgesetz). Das fiskalische Ziel und die Forderung nach wirtschaftlicher Mittelverwendung können als abgeleitete, subsidiäre Ziele interpretiert werden. Aufgabe der wissenschaftlichen Finanzpolitik (-o Finanzwissenschaft) ist es, den politischen Entscheidungsträgern Entscheidungshilfen zu geben, indem Zusammenhänge analysiert und die wahrscheinlichen Wirkungen von Eingriffen offen gelegt werden.

Die Finanzpolitik stellt die Summe aller Überlegungen und Maßnahmen der Unternehmungsführung dar, die auf die Formulierung und Realisierung der finanzwirtschaftlichen Ziele ausgerichtet ist. Als Teil der Unternehmungspolitik ist die Finanzpolitik in Zielen und Methoden mit den anderen betrieblichen Funktionen abzustimmen. Sie steckt damit das Entscheidungsfeld des Finanzmanagements ab.


1. im Unternehmen: alle Maßnahmen, die der rechtzeitigen und wirtschaftlichen Beschaffung von Finanzmitteln (Kapital) dienen, insbesondere die Entscheidung über Zusammensetzung und Befristung von Eigenkapital und Fremdkapital. Wichtigste Hilfsmittel: Liquiditätsstatus, Finanzplan und Kapitalbindungsplan. Finanzpolitik im Unternehmen wird abgestimmt mit den Investitionen, dem Absatz usw. 2. im Staatswesen: Entscheidungen über die Zusammensetzung des Haushalts und seiner Posten, über die Gestaltung der Steuern und über deren Verwendung. Wichtigstes Mittel der Konjunkturpolitik, der Strukturpolitik und der Verteilungspolitik.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Alle Maßnahmen des Staates, die wirtschaftspolitischen Zielen dienen, z.B. Konjunkturbelebung oder Umverteilung.

Unternehmenspolitische Massnahmen
i. w. S. bei Finanzierung und Finanzdisposition.

beschäftigt sich mit der Frage, wie die Staatsausgaben und Staatseinnahmen gestaltet werden müssen, damit die mit ihnen verfolgten Ziele verwirklicht werden. Neben dem klassischen Ziel der Deckung des öffentlichen Finanzbedarfs (Steuergrundsätze) geht es in einem prinzipiell marktwirtschaftlichen System dabei vor allem um die Erfüllung der Allokations-, Distributions- und Stabilisationsfunktion des Staates (Staatstätigkeit). Spezielle Aspekte der Finanzpolitik werden im Zusammenhang mit der Fiskalpolitik diskutiert.  

Teilgebiet der allgemeinen Wirtschaftspolitik, das von den übrigen Gebieten durch den Einsatz der Instrumente Staatseinnahmen, Staatsausgaben, öffentliches Vermögen abgegrenzt wird. Hierbei ist zu beachten, dass das Steueraufkommen und teilweise das Ausgabenvolumen Erwartungsparameter sind, Aktionsparameter sind Bemessungsgrundlagen, Tarife und Zahlungsmodalitäten. Die Ziele der Finanzpolitik unterscheiden sich nicht von den Zielen der allgemeinen Wirtschaftspolitik, die allerdings für die Finanzpolitik nur insoweit relevant sind, wie sie durch den Einsatz der Staatseinnahmen und -ausgaben verwirklicht werden können. Ob darüber hinausgehend ein fiskalisches Ziel (Einnahmeerzielung zur Finanzierung der Aufgaben, Sparsamkeit der Mittelverwendung) als eigenständiges Ziel verstanden werden kann, ist umstritten. Literatur: Woll, A. (1992). Streit, M.E. (1991)

Nach einer Definition von F. K. Mann ist Finanzpolitik (fiscal policy”) ein Pro­gramm, das sich nicht allein mit der erstrebens­wertesten Art der Mittelbeschaffung, sondern darüber hinaus vor allem mit der Regulierung von Produktion, Volkseinkommen und Einkommens­verteilung, von Preisen, Verbrauch und Beschäf­tigung befaßt. Während Haller von “konjunktur­politisch orientierter Finanzpolitik” spricht, ver­wendet Gerloff den Begriff “Ordnungsfinanz” und versteht darunter die Anwendung finanzwirt­schaftlicher Maßnahmen zur Verfolgung ord­nungspolitischer Zwecke. Der Finanzwissen­schaftler Fritz Neumark definiert: “Fiscal Policy ist die Lehre von den produktions- und verteilungs­politischen Motiven, Methoden und Wirkungen fi­nanzwirtschaftlicher Maßnahmen aller Art, soweit diese der Sicherung eines möglichst stetigen — und im Rahmen der durch die herrschenden Ge­rechtigkeitsideale bestimmten Grenzen mög­lichst starken Wirtschaftswachstums bei hohem Beschäftigungsgrad sowie annähernd stabilem Geldwert zu dienen bestimmt sind.”
Die Ziele der Finanzpolitik sind vor allem definiert mit Vollbeschäftigung, Wachstum, Geldwertsta­bilität, gerechter Einkommensverteilung. Hinzu kommen Nebenziele, wie Glättung der Kon­junkturschwankungen, Beeinflussung von Wettbewerb, — Marktformen und Produkt­preisen. Diese Ziele stehen in der Regel in Wi­derspruch zueinander. Für die Finanzpolitik kommt es daher darauf an, eine sinnvolle Kombi­nation ohne Verletzung elementarer Grundziele anzustreben. Als Grundsatz hat der Sachver­ständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirt­schaftlichen Entwicklung vorgeschlagen, in kriti­schen Situationen jenen Zielen den Vorrang zu geben, die in der aktuellen historischen Situation jeweils am meisten gefährdet sind.
Seit John Maynard Keynes (1883-1946) ist der Finanzpolitik auch langfristig immer stärker die Aufgabe zugefallen, vor allem die Vollbeschäfti­gung in einer Volkswirtschaft zu sichern. Im Ge­gensatz zur klassischen Nationalökonomie po­stulierte Keynes, die wirtschaftliche Entwicklung tendiere keineswegs zu einer Vollbeschäftigung der Produktionsfaktoren; es werde sich langfristig vielmehr ein “Gleichgewicht” bei Unterbeschäftigung einstellen. uem Staat taue aurcn expansive Ausgaben- und Defizitpolitik die Aufgabe zu, die­se Nachfragelücke auf Dauer zu schließen.
Die Theorie der Einkommens- und Beschäfti­gungswirkungen zusätzlicher Staatsausgaben unterscheidet primäre, sekundäre und tertiäre Wirkungen. Unter primären Beschäftigungswir­kungen werden jene Konsequenzen verstanden, die sich daraus ergeben, dass der Staat Güter und Dienste in Anspruch nimmt. Das ist unmittel­bar der Fall bei den Personalausgaben: Staats­bedienstete werden beschäftigt und beziehen Einkommen. Beschäftigung und Einkommensbe­zug in den Unternehmen, von denen die öffentli­che Hand Güter und Dienstleistungen kauft, zählen dazu ebenso wie Beschäftigung und Ein­kommensbezug in jenen Unternehmen, die un­mittelbar an den Staat liefern oder Zulieferungen leisten.
Die Wirkungen zusätzlicher Staatsausgaben können um ein Vielfaches durch den Multipli­katoreffekt (sekundäre Auswirkungen) verstärkt werden: Von den zu - Einkommen gewordenen Ausgaben fließt ein größerer Teil wieder in den Konsum und schafft abermals neue Einkommen. Dieser Prozess setzt sich solange fort, bis das zu­sätzliche Einkommen irgendwann freiwillig ge­spart, für Einfuhrgüter aus dem Ausland ausge­geben oder an den Staat abgeführt wird. Als wichtigster Prozeßverstärker gilt in der Theorie der Investitionsmultiplikator.
Während Keynes das Multiplikatorprinzip zur Grundlage seiner expansiven Beschäftigungs­theorie entwickelte, wies der norwegische Natio­nalökonom Trygve Haavelmo 1945 nach, dass auch ein Staatshaushalt, der ohne zusätzliche Kreditaufnahme expandiert - zusätzliche Staats­ausgaben werden voll durch zusätzliche Steuer­einnahmen finanziert - Sozialprodukt und Volks­einkommen vergrößert. Unter seinen Annahmen und Voraussetzungen ist der Multiplikator gleich 1, d.h. der Höhe der zusätzlichen Staatsausgabe entspricht eine gleichhohe Zunahme des Volks­einkommens (Haavelmo-Theorem).
Im Anschluss an Arbeiten von Alfred Aftalion und John Maurice Clark hat Paul A. Samuelson vor allem die tertiären Beschäftigungswirkungen ur­sprünglicher Staatsausgaben beschrieben. Nach dem von Samuelson formulierten Akzelerator-oder Beschleunigungsprinzip regen über zusätzucne Ausgaben ernonte tmKommen - durch ver­stärkte Konsumgüternachfrage - auch die Inve­stitionsneigung der Unternehmen an. Es wird an­genommen, dass sie ihren Realkapitalbestand so­wie die Läger den Veränderungen des Konsums, also des Absatzes, anzupassen wünschen.
Es gibt keine wirtschaftspolitische Maßnahme des Staates, die nicht verteilungspolitische Effek­te hat oder haben kann. Die deutsche Sozialpoli­tik vertritt seit Ende des 19. Jahrhunderts den Gedanken der Umverteilung mit dem Ziel einer Verringerung von Einkommensunterschieden. Als Ansatzpunkt dafür kann sowohl das Nominal­einkommen wie das Realeinkommen gewählt werden. Während das Nominaleinkommen durch progressive Einkommensteuern und Geldtrans­fers an bedürftige Haushaltungen verändert wer­den kann, läßt sich das Realeinkommen durch Subventionen zur Verbilligung von Massenver­brauchsgütern zugunsten der Einkommens­schwachen verändern. Eine progressive, die höheren Einkommen stärker belastende Gestal­tung des Tarifs z.B. der Einkommensteuer wird auch gefordert, um die Regressionswirkungen der indirekten Steuern und Zölle - relativ zum Einkommen werden die einkommensschwäche­ren Schichten durch sie stärker belastet - auszu­gleichen.
Es ist umstritten, in welchem Maße eine Einkom­mensumverteilung mit Hilfe steuerpolitischer Ein­griffe überhaupt möglich ist. Carl Föhl bestreitet eine solche Wirkung grundsätzlich und behaup­tet, die auf Unternehmergewinne gelegten Steu­ern würden stets auf die Konsumenten ab­gewälzt.
In der Finanzwissenschaft hat sich die Erkennt­nis durchgesetzt, dass gesamtwirtschaftliche Wir­kungen weit effizienter mit der Ausgaben- als mit der Steuerpolitik erreicht werden können: Bei den Ausgaben sei man schlechterdings sicher, dass sie Einkommen und Beschäftigung erhöh­ten, während z.B. der durch Steuersenkungen bewirkte Zuwachs an Kaufkraft bei den Priva­ten zumindest zu hohen Anteilen gespart werden könne.
Als Mittel der Ausgabenpolitik stehen dem Staat Personal-, Sachausgaben, allgemeine Haus­halts- und Zweckausgaben, Transferzahlungen (Subventionen und Sozialleistungen) sowie die öffentlichen Investitionsausgaben zur Verfügung.
Sie sind jedoch mit Ausnahme der Investitionen allesamt wenig oder weniger effizient, um kon­junktur- und wachstumspolitische Ziele zu errei­chen. Folglich verbleiben für die nachfragewirk­same Steuerung fast ausschließlich die öffentli­chen Investitionen.

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