Summe aller wirtschaftlichen Aktivitäten des Staates. In einem marktwirtschaftlichen System, das den einzelnen Wirtschaftssubjekten die ökonomischen Entscheidungen zuweist, bedarf die Staatstätigkeit, die nur subsidiären Charakter hat, der Rechtfertigung. Im Anschluss an Richard A. Musgrave werden heute dem Staat Aufgaben in den Bereichen Allokation, Distribution und Stabilisierung zugewiesen. In allen Fällen wird die Rechtfertigung aus Marktversagen hergeleitet. Ziel der ökonomischen Tätigkeit ist es, die Produktionsfaktoren so einzusetzen, dass in einer Volkswirtschaft ein Maximum an Gütern und Dienstleistungen hergestellt und die Produktion an den Bedürfnissen der Konsumenten ausgerichtet werden (optimale Allokation). Allerdings können Situationen auftreten, in denen der Marktmechanismus die optimale Allokation nicht gewährleistet, weil Marktunvollkommenheiten oder Marktversagen (Kollektivgut) vorliegen. In diesen Fällen können u. U. staatliche Aktivitäten zur Verwirklichung der optimalen Allokation dienen. Daneben können Staatsaktivitäten verteilungs- oder distributionspolitisch gerechtfertigt werden. In einem marktwirtschaftlichen System ist die Verteilung der Einkommen primär an den produktiven Leistungen orientiert. Sofern einzelne Wirtschaftssubjekte nicht imstande sind, solche Leistungen zu erbringen (z. B. wegen Krankheit, Alter), soll der Staat Umverteilungen über —Transferzahlungen vornehmen. Auch innerhalb der Gruppe der Empfänger von Leistungseinkommen können Umverteilungen geboten sein, weil Einkommensunterschiede nicht nur mit unterschiedlichen Leistungsbeiträgen erklärt werden können, sondern z. B. auf Wettbewerbsverzerrungen zurückzuführen sind. Schliesslich werden Umverteilungen auch aus allgemein akzeptierten Gerechtigkeitsvorstellungen postuliert. Staatstätigkeiten werden schliesslich gefordert, um dem Stabilitäts- und Wachstumsziel zu dienen. Der Staat soll durch die Gestaltung der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben dazu beitragen, Vollbeschäftigung, Preisniveaustabilität und Wachstum zu sichern (Fiskalpolitik) . Bis heute ist es nicht gelungen, Art und Umfang der Staatstätigkeit ökonomisch zu bestimmen, darüber muss vielmehr politisch entschieden werden. Allerdings hat die Theorie der -Public Choice gezeigt, wie die Bürger als Wähler und Steuerzahler auf diese Entscheidungen über Staatstätigkeiten in einem. demokratischen Staat Einfluss nehmen können. Der Umfang der Staatstätigkeit wird üblicherweise an der Staatsquote gemessen; Entwicklungsgesetze der Staatstätigkeit behaupten einen trendmässigen, zwangsläufigen Anstieg. Literatur: Albers, W, Ziele und Bestimmungsgründe der Finanzpolitik, in: Neumark, F. (Hrsg.), Handbuch der Finanzwissenschaft, Bd. I, 3. Aufl., Tübingen 1977, S. 124 ff. Musgrave, R. A., Finanztheorie, 2. Aufl., Tübingen 1969, S. 3 ff.
ökonomische Aktivität des Staates, deren positive oder normative Bestimmung in einer grundsätzlich privatwirtschaftlich (marktwirtschaftlich) organisierten Volkswirtschaft eine zentrale Frage der Finanzwissenschaft und des Verständnisses von - öffentlichen Aufgaben ist. Dabei soll entschieden werden, wie viele Sachgüter und Dienste nicht über den Markt anzubieten sind. Den Umfang der Staatstätigkeit mißt man auf der Einnahmenseite in der Steuerquote und auf der Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte in der Staatsquote. Die empirische Entwicklung der Staatsquote beschreibt das - Gesetz der wachsenden Staatstätigkeit. Darunter fällt nicht nur die Frage, wie sich die Staatsquote bisher entwickelt hat, sondern auch, wie sie sich in Zukunft entwickeln könnte oder sollte. Richard A. MUSGRAVE unterteilt die Wirkungen der Staatstätigkeit in drei Bereiche: Allokation, Distribution und Stabilisierung. Das Instrument, mit dem die - Allokation der Ressourcen gelenkt, die Verteilung (der Einkommen oder Vermögen) verändert und das Wachstum bzw. die Konjunktur beeinflußt werden, ist das Budget. Sowohl die Einnahmenseite (Steuern, Gebühren, Beiträge) als auch die Struktur und Entwicklung der Ausgabenseite wirken in allen drei Bereichen. Dazu kommt die Beurteilung des Staatsbudgets als Gesamtheit. Die Wirkung von Budgetdefiziten (und ihrer Finanzierung), -überschössen (und ihrer Verwendung) und von ausgeglichenen Budgets (HAAVELMO-Theorem) werden v.a. im Bereich Stabilisierung diskutiert. Literatur: Zimmermann, H., Henke, K.-D. (1994)
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