(Profit) Differenz zwischen gesamten Erlösen und Kosten, die dem Unternehmer zufällt. Der Unternehmergewinn ist also eine Restgrösse, er wird daher auch als Residualeinkommen bezeichnet. Ausgangspunkt der volkswirtschaftlichen Gewinntheorie ist das Modell der vollkommenen Konkurrenz auf allen Märkten; unter dieser Bedingung wird im statischen Gleichgewicht gewinn- und verlustlos produziert. Im dynamischen Fall erzielen dagegen die Unternehmen einen Gewinn, die — bei jeweils einheitlichem Marktpreis — das gleiche Produkt mit niedrigeren Kosten herstellen können (Differentialgewinn). Sobald die Annahme der vollkommenen Konkurrenz aufgegeben wird, kann ein entsprechender Gewinn auf die Marktmacht det Unternehmen zurückgeführt werden; im Extremfall liegt ein Monopolgewinn vor. Unternehmertätigkeit bedeutet die Übernahme von Risiken, die nicht versicherbar sind. Der Unternehmergewinn ist das wirtschaftliche Pendant dieser Aktivität; ohne den Anreiz möglicher Gewinne wäre niemand bereit, das entsprechende Risiko einzugehen. Bestimmte Situationen begünstigten das Entstehen von Gewinnen (Marktlagengewinn). Literatur: Niehans, J., Unternehmereinkommen, in: HdSW, Bd. 10, Stuttgart u. a. 1959, S. 489 ff.
Vorhergehender Fachbegriff: Unternehmer / Unternehmen | Nächster Fachbegriff: Unternehmerleistung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|