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Marktmacht

Marktbeherrschung

In der Wettbewerbstheorie wird Markt­macht - gleich ob als Angebots- oder als Nachfragemacht - als begrifflicher Ge­genpol zum funktionsfähigen Wettbe­werb angesehen. Marktmacht wird einem Mangel an funktionsfähigem Wettbewerb gleichgesetzt, wobei Maßnahmen zurUnter- bindung von funktionsfähigem Wettbewerb als Beschränkung des Wettbewerbs bezeich­net werden. So verstanden wird Marktmacht mit einem negativen Werturteil belegt. Demgegenüber wird Marktmacht in einem anderen Sprachgebrauch wertneutral, wenn nicht sogar mit positiver Bewertung defi­niert. Macht wird dabei als Fähigkeit gese­hen, die Umwelt im Sinne eigener Zielset­zungen zu beeinflussen. Somit ist Macht eine unabdingbare Voraussetzung für wirtschaft­liches Handeln. Wirtschaftliche Aktivitäten sind ohne Vorhandensein und Gebrauch von Macht gar nicht vorstellbar. I. d. S. ist Markt­macht nichts anderes als Marktgestaltungsfä- higkeit (Markt), allerdings im Rahmen ei­nes funktionsfähigen Wettbewerbs. Das Vorhandensein übergroßer Marktmacht wird in der Wettbewerbspolitik mit dem Be­griff Marktbeherrschung charakterisiert. Das GWB verwendet das Konzept der Marktbeherrschung, d. h. es sieht Gefahren für die Wettbewerbsfreiheit von Marktteil­nehmern nicht erst im Monopolfall, sondern bereits dann, wenn bestimmte kritische Marktanteilswerte (50% bzw. 25%) über­schritten sind (Marktbeherrschungsvermu­tung). Um den wettbewerbspolitischen In­stanzen den N achweis marktbeherrschender Stellungen zu erleichtern, hat sich der Ge­setzgeber bemüht, möglichst präzise markt­strukturelle Kriterien für das Vorliegen von Marktbeherrschung im Gesetz festzuschrei­ben (vgl. § 22 GWB) (Marktformenschema). Hierbei kommt es neben Marktanteilen insb. auf Finanzkraft, Zugang zu den Beschaf­fungsmärkten oder Absatzmärkten, Ver­flechtungen mit anderen Unternehmen so­wie rechtliche oder tatsächliche Schranken für den Marktzutritt an. Um einen Preismiß­brauch als Folge einer marktbeherrschenden Stellung festzustellen, bedient sich das Wett­bewerbsrecht der Marktpreismethode. Da­bei wird der gegenwärtig auf einem Markt bestehende Preis verglichen mit einem fikti­ven Preis, der sich bei wettbewerblichen Marktprozessen eingestellt hätte (Als-ob- Wettbewerb). Bei einer zu großen Differenz dieser beiden Preise wird Preismißbrauch vermutet. Das größte Problem bei der Erfas­sung einer herausragenden Marktstellung ei­nes Unternehmens besteht in der sachge­rechten Ermittlung von Marktanteilen, weil hierzu ein relevanter Markt definiert werden muss (Marktabgrenzung). Dabei wird die Verteilung des Marktvolu­mens auf die einzelnen Anbieter in Form von Marktanteilsquoten als Marktaufteilung be­zeichnet. Die Marktaufteilung wird nach ei­nem wert-(umsatz)- oder mengenmäßigen (Absatz-)Maßstab vorgenommen. Als Er­gebnis der Marktaufteilung läßt sich die Marktposition jedes einzelnen Anbieters be­schreiben. Die Marktposition gibt die Bedeu­tung eines Unternehmens im Vergleich zu anderen wieder. Die Marktposition wird im Kern über die Ermittlung des Marktanteils bestimmt. Dazu kommen qualitative Aus­sagen über die (produkt-)technologische, finanzielle und absatzpolitische Leistungs­fähigkeit (Potentiale und Prozesse) eines Unternehmens. Die Unternehmung mit dem größten Markt­anteil ist der Marktführer, das nächstgrößte Unternehmen der Marktherausforderer. Der Marktführer hat eine dominante Position in- ne, prägt das Marktgeschehen und fühlt sich meist auch für den Markt verantwortlich, wenn es um dessen Gesamtsituation, etwa bei Bedrohung durch Technologiesubstitution oder bei Eintritt neuer Wettbewerber, geht. Der Marktführer ist häufig Orientierungs­punkt für die Wettbewerber, insb. bei der Preissetzung (Preisführerschaft).

Literatur:  Böbel, Wettbewerb und Indu­striestruktur, Berlin 1984. Herdzina, K., Wett­bewerbspolitik, Stuttgart 1984. Käufer, E., In­dustrieökonomik. Eine Einführung in die Wettbewerbstheorie,München 1989.

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