Unter Finanzkraft ist die Fähigkeit eines Unternehmens zu verstehen, Zins- und Dividendenzahlungen, Schuldentilgungen sowie Investitionsfinanzierungen aus eigener Kraft aufgrund der betrieblichen Tätigkeit aufzubringen.
Fähigkeit eines Unternehmens, aus eigener Kraft Finanzierungsmittel (Cashflow) zu erwirtschaften, also Selbstfinanzierung betreiben zu können.
1. Kriterium der Wettbewerbspolitik bei der Beurteilung von Marktbeherrschung. 2. Kennzahl im Finanzausgleich, die zum Ausdruck bringen soll, inwieweit eine Gebietskörperschaft in der Lage ist, Einnahmen selbst zu erzielen. Dazu wird die Finanzkraft an den Bemessungsgrundlagen oder Erträgen von ausgewählten oder allen Einnahmequellen gemessen. Das jeweilige Steueraufkommen ist als Indikator jedoch nur geeignet, wenn unterstellt werden kann, dass bei allen gleichgeordneten Körperschaften gleiche Steuern in gleicher Ausgestaltung erhoben werden, die Steueranspannung also übereinstimmt. Ist das nicht der Fall, dann müsste man als Indikator hypothetische Steueraufkommen ermitteln, die sich ergeben, wenn für alle Körperschaften die gleiche Steueranspannung angenommen würde ( Finanzkraft- messzahl). Daneben ist die Verwendung des tatsächlichen Steueraufkommens als Indikator der Finanzkraft problematisch, weil bestimmte Steuern zwar den Finanzbehörden einer Region zufliessen, aber von Bürgern anderer Regionen getragen werden können. In diesen Fällen des sog. Steuerexports ist das Steueraufkommen nur ein unzureichender Indikator für die Finanzkraft. Wegen der Schwierigkeiten bei der Ermittlung der räumlichen Steuerinzidenz wird dieses Problem in den praktizierten Systemen des Finanzausgleichs üblicherweise vernachlässigt. 3. Kennzahl der Liquiditätsanalyse ( Cash-Flow).
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