In der »Inzidenzphase« (Inzidenz) nach einer Steuerveränderung stehen den Zensiten (Besteuerten) verschiedene Möglichkeiten der Steuereinholung offen. Hierbei wird zwischen
L. Einkommenseffekten (Maßnahmen zu Kompensation der Belastung [Steuereinholung]) und
2. Substitutionseffekten (Maßnahmen zur zeitlichen, sachlichen, räumlichen, persönlichen und rechtlichen Steuerausweichung) unterschieden.
soll klären, welches Wirtschaftssubjekt letztlich eine neu eingeführte oder erhöhte Steuer trägt. Zunächst wäre derjenige zu nennen, den das Gesetz zur Zahlung verpflichtet (Steuerzahler). Man spricht von der gesetzlichen Inzidenz oder "Inzidenz des Steueranstosses" (impact incidence). Diese Verteilung der Steuerlast kann nun aber von der vom Gesetzgeber beabsichtigten, gewünschten oder erwarteten Inzidenz abweichen. In einzelnen Steuergesetzen werden häufig Steuerdestinatare genannt, die nicht zugleich Steuerzahler sind (bei der Umsatzsteuer sind z.B. die Konsumenten Steuerdestinatare, die Unternehmen aber Steuerzahler); die formale Inzidenz weicht also von der Zahllast ab, wenn Steuerzahler und Steuerdestinatar nicht identisch sind. Nun kann der Steuerzahler versuchen, die Last im ökonomischen Prozess auf andere zu überwälzen. Damit geht die Frage nach der effektiven Inzidenz (d. h. der Verteilung der Steuertraglast) insofern weiter, als auch in die Analyse einbezogen wird, wie sich die ökonomischen Verhältnisse durch die Besteuerung ändern. Unter Berücksichtigung aller möglichen ökonomischen Anpassungsreaktionen wird die effektive Inzidenz von der formalen mehr oder weniger stark abweichen. Die Differenz zwischen beiden Inzidenzbegriffen spiegelt nach Richard A. Musgrave den Unterschied zwischen "Wunsch und Wirklichkeit" der Steuerpolitik wider. Des weiteren sind noch zwei Arten der Steuerinzidenz zu unterscheiden. Die spezifische (oder absolute) Inzidenz besteht darin, die distributiven Auswirkungen einer speziellen Veränderung der Steuerbelastung zu untersuchen, wobei die öffentlichen Ausgaben als konstant angenommen werden (z. B. Erhöhung der Einkommensteuer ohne Erhöhung der Staatsausgaben bzw. Senkung anderer Steuern). Hier werden also die Effekte, die von einer Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage ausgehen (also die Wirkungen des hier entstehenden Budgetüberschusses), vernachlässigt; insofern vermag dieser Ansatz nicht zu befriedigen. Sinnvoller scheint es zu sein, die distributiven Änderungen zu untersuchen, die sich aus der Substitution einer Steuer durch eine andere ergeben, wobei das gesamte Steuerauf- kommen (und auch die Ausgabenseite) unverändert bleibt. Diese differentielle Inzidenz (z. B. Senkung der Einkommensteuer und Erhöhung der Umsatzsteuer) schliesst keinen Ressourcentransfer zum öffentlichen Sektor ein und bewirkt — unter Vernachlässigung des excess burden (— optimale Besteuerung) auch keine Nettolast für den privaten Sektor. Sie führt — soweit sich die Verteilungswirkungen beider Steuerarten unterscheiden — lediglich zu einer Umverteilung innerhalb des privaten Sektors. Wird die Analyse der Steuerinzidenz um die Untersuchung der Ausgabeninzidenz erweitert, so können Aussagen über die Budgetinzidenz abgeleitet werden. Literatur: Petersen, H.-G., Finanzwissenschaft I, 2. Aufl., Stuttgart, Berlin, Köln 1990, S. 288 ff.
Steuerlastverteilung nach Abschluss aller Uberwälzungsvorgänge. Wenn eine - Steuer überwälzt wird, ist der Steuerzahler nicht mit dem Steuerträger identisch. Im allg. werden unter Steuerinzidenz Steuerverteilungswirkungen, ausgedrückt in veränderten Einkommensanteilen, verstanden. Es wird zwischen verschiedenen Inzidenzbegriffen unterschieden. Zunächst ist die gesetzliche Inzidenz zu nennen, die auf die im Gesetz zur Zahlung verpflichteten Steuerzahler verweist. Diese kann allerdings von der vom Gesetzgeber gewollten Steuerinzidenz abweichen. So wird bei der Umsatzsteuer ausdrücklich festgestellt, dass die Konsumenten Steuerträger sein sollen, die Unternehmen aber Steuerzahler. Man spricht von formaler Inzidenz, wenn die Vorstellungen des Gesetzgebers zugrunde gelegt werden. Inzidenzannahmen können aber auch von anderen Institutionen (z.B. die Unterscheidung zwischen direkten und indirekten Steuern in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen) oder von einem Sachbearbeiter getroffen werden, der entsprechende Untersuchungen durchführt. Wünschenswert wäre die Kenntnis der effektiven oder materiellen Inzidenz, d.h. die Verteilung der Steuertraglast nach Berücksichtigung aller ökonomischen Anpassungsprozesse. Sie dürfte regelmäßig von der formalen Inzidenz abweichen, aber nicht feststellbar sein. Im Hinblick auf die Analysemethode werden unterschieden: spezifische (oder absolute) Inzidenz hinsichtlich der distributiven Auswirkungen einer Steuerrechtsveränderung bei konstanten öffentlichen Ausgaben; Differenzialinzidenz, bei der eine Steuer durch eine andere bei Konstanz von Steueraufkommen und Ausgaben ersetzt wird und Budgetinzidenz; hier wird die Wirkung einer Veränderung des Steueraufkommens bei gleich hoher Veränderung der Staatsausgaben untersucht. Literatur: Brümmerhoff, D. (1996). Rose, M. (1977)
Vorhergehender Fachbegriff: Steuerinländer | Nächster Fachbegriff: Steuerklasse
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|