soll klären, wer von den Vorteilen profitiert, die mit den Staatsausgaben verbunden sind. Dieser Frage hat sich die Finanzwissenschaft erst relativ spät gewidmet, was nicht zuletzt mit konzeptionellen und empirischen Problemen Zusammenhängen dürfte. Während sich die Transfers den einzelnen Empfängern noch relativ leicht zurechnen lassen, ist das bei den Ausgaben für Güter und Dienstleistungen, die z.T. mit einer nicht-monetären staatlichen Leistungsabgabe (bis hin zum Nulltarif) verbunden sind, weitaus schwieriger, je nachdem, ob die "Kollektivgutkomponente" (spezifisch öffentliche Güter) oder die "Individualgutkomponente" (meritorische Güter oder private Güter) überwiegt. Könnte die personelle Inzidenz der öffentlichen Ausgaben ermittelt werden, wäre noch der Bezug zur personellen Einkommensverteilung herzustellen, d.h. die auf die einzelnen Einkommensklassen entfallende Nutzung müsste festgestellt und mit dem Einkommen "gleichnamig" gemacht werden. Als Bewertungsmassstab kämen hier z.B. die im Haushalt ausgewiesenen Kosten (Verteilungsschlüssel: Zahl der Haushalte), aber auch die individuellen Kostenvorteile (z. B.erhöhtes Lebenseinkommen infolge einer staatlich finanzierten Schul- und Berufsausbildung) in Betracht. Je nach angewendetem Massstab erhält man allerdings völlig unterschiedliche Verteilungsergebnisse. Erfolgt z.B. die Bewertung des Nutzens aus den Verteidigungsausgaben über Befragungen, könnte sich bei einem grossen Personenkreis eine Ablehnung dieser Leistungen ergeben, so dass diesem keine Verteidigungsleistungen zugerechnet werden dürften. Den gleichen Personen würde jedoch bei der Bewertung zu Haushaltskosten gemäss dem Schlüssel "Zahl der Haushalte" ein bestimmter Betrag zugerechnet. Die Ermittlung "korrekter" oder "gerechter" Schlüssel erweist sich gerade in der empirischen Praxis als ausgesprochen schwierig. So wird bei traditionellen Staatsleistungen (Verteidigung, allgemeine Verwaltung u.a.) häufig einfach die Anzahl der Haushalte herangezogen; bei kollektiven Leistungen mit spezifischen Begünstigungen (z.B. Gesundheit, Sport, Erholung, Unterricht, Verkehr, also grösstenteils Leistungen mit meritorischem Charakter) werden unterschiedliche Kriterien zugrunde gelegt. Die Ergebnisse der Ausgabeninzidenz bzw. der Verteilungswirkungen der Ausgaben hängen dann wesentlich von den von den Verfassern der verschiedenen Studien präferierten Zurechnungskriterien ab, sind also insofern oft willkürlich. Wird die Analyse der Ausgabeninzidenz um die Untersuchung der Steuerinzidenz erweitert, so können Aussagen zur Budgetinzidenz abgeleitet werden. Literatur: Zimmermann, H./Henke, K.-D., Finanzwissenschaft, 6. Aufl., München 1990, S. 235 ff.
Zuordnung der Vorteile bzw. des Nutzens von Staatsausgaben auf Personen und Personengruppen (z.B. auch in regionaler Zusammenfassung) sowie auf Unternehmen und Unternehmensgruppen (etwa nach Wirtschaftszweigen oder Regionen), i.d.R. klassifiziert nach dem Einkommen bzw. dem Inlandsprodukt. Während im Falle der Steuerinzidenz die Kürzung der ökonomischen Dispositionsmöglichkeiten als umstrittener, aber immerhin vergleichsweise leicht zu ermittelnder Indikator der Nutzenreduzierung vorhanden ist, hat man bei den meisten Staatsausgeben (öffentliche Güter) auf der Seite des Vorteilsempfängers keinen direkten Zuftuss an meßbaren ökonomischen Dispositionsmöglichkeiten (wie er bei privaten Gütern am Marktpreis abzulesen ist, den der Nachfrager zu zahlen bereit ist). Man müßte demzufolge unmittelbar Nutzenzuwachs ansetzen, der allerdings nicht meßbar ist. In empirischen Untersuchungen herrscht dehalb der sog. »Kostenansatz« vor: Man versucht festzustellen, wieviel in einem Jahresbudget für eine bestimmte Kategorie (z.B. die Bildungsausgaben) anfiel. Dieser Betrag wird dann den verschiedenen Einkommensklassen zugeordnet, wobei folgende Kriterien gebräuchlich sind: a) Die Kosten werden gleichmäßig auf die Bevölkerung verteilt, weil jeder (was sicher unzutreffend ist) aus den staatlichen Leistungen den gleichen Nutzen zieht. b) Die Kosten werden nach der Höhe der privaten Einkommen (oder der Einkommenselastizität der Nachfrage) zugeordnet, weil das Einkommen die privaten Bedürfnisbefriedigungsmöglichkeiten am besten abbildet. c) Die Kosten werden nach der Höhe des Vermögens zugeordnet, da die staatliche Tätigkeit in erster Linie das Vermögen schützt. Im Ergebnis werden auf diese Weise »Einkommensbestandteile aus öffentlichen Gütern« dem privaten Einkommen zugerechnet, und es wird ein Gesamteinkommen gebildet. Jede Inzidenzanalyse hat sich allerdings mit einem methodischen Grundproblem auseinanderzusetzen, nämlich der Beantwortung der Frage, wie die Einkommensverteilung ohne die zu untersuchenden Staatsausgaben aussehen würde. Eine Antwort erscheint aber wegen der allokativen Bedeutung der staatlichen Leistungen nicht oder nur sehr willkürlich möglich. Literatur: Zimmermann, H., Henke, K.-D. (1993). Mackscheidt, K. (1976)
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