finanzielle Aufwendungen des Staates zum Kauf von Gütern und Diensten und zur Zahlung von Zuwendungen an private Wirtschaftssubjekte oder an andere öffentliche Gebietskörperschaften. Werden die finanziellen Verpflichtungen der öffentlichen Gebietskörperschaften gegeneinander aufgerechnet, so spricht man von den öffentlichen Nettoausgaben. Die Staatsausgaben erscheinen auf der Ausgabenseite der —Haushaltspläne und weisen somit eine rechtliche Ermächtigung der Regierung durch die Legislative auf. Die Staatsausgaben können nach verschiedenen Kriterien systematisiert werden. Unter Administrations- und Verantwortungsgesichtspunkten nach dem Ministerialprinzip, unter sachlichen Gesichtspunkten der Aufgabenerfüllung nach dem —Funktionalprinzip. Im Hinblick auf ökonomische Fragestellungen unterscheidet man zwischen Ausgaben für Güter und Dienstleistungen (Realausgaben) sowie Transferzahlungen an private Haushalte und Unternehmen (Subventionen). Zu den Transferzahlungen gehören auch die Zinsausgaben für die Staatsschuld (Staatsverschuldung). Literatur: Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.), Finanzbericht, lfd. Jahrgänge.
vom - Wirtschaftssektor Staat zur Erfüllung seiner allokativen, distributiven und stabilisierenden Aufgaben vorgenommene laufende und vermögenswirksame Geldausgaben. In der engsten Definition gehören zu den Staatsausgaben nur die Ausgaben der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände). Übliche Erweiterungen ergeben sich durch Einbeziehung der Sondervermögen des Bundes und der Sozialversicherung sowie auf kommunaler Ebene der kommunalen Zweckverbände und der kommunalen Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen. Nur gelegentlich finden auch - Parafisci wie Kirchen, Kammern usw. Berücksichtigung. Regelmäßig nicht zu den Staatsausgaben zählen dagegen die Ausgaben rechtlich selbständiger Betriebe der öffentlichen Hand (Nebenhaushalte). Die Behandlung der Staatsausgaben erfolgt in der Finanzwissenschaft unter zwei Aspekten: Zum einen wird untersucht, wie gross die Staatsquote sein soll. Dies geschieht im Rahmen der Finanztheorie bei der normativen Bestimmung des Budgets durch die Konzeption der öffentlichen Güter, in neuerer Zeit durch politische Bestimmungsversuche (Anthony DOWNS), wo der Umfang der Staatsausgaben durch Entscheidungen von Wählern in demokratischen Wahlen ermittelt wird und u.a. die Frage effizienter Wahlverfahren diskutiert wird (Neue Politische Ökonomie). Zum anderen werden die Bestimmungsgründe für die empirische Entwicklung der Staatsausgaben und ihre gegenwärtige Ausgestaltung analysiert. Verallgemeinerungen bisheriger Entwicklungstendenzen finden sich im WAGNERschen Gesetz, im POPlTZschen Gesetz oder im BRECHTschen Gesetz. Die Staatsausgaben lassen sich unter mehreren Gesichtspunkten klassifizieren: a) nach formalen Kriterien (Ressortprinzip gemäss politischer Verantwortlichkeit, Funktionalprinzip gemäss Aufgabenzwekken); b) nach Ausgabewirkungen bzw. wirtschaftlichen Aktivitäten (Transferausgaben vs. Transformationsausgaben, vermögenswirksame vs. laufende Ausgaben, Investitions- vs. Personalausgaben usw.). Diese Klassifikationen haben v.a. in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und in der Finanzstatistik ihren Niederschlag gefunden (Tab.).
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