umfasst die von statistischen Ämtern und der Finanzverwaltung geführten Aufzeichnungen. Sie gliedert sich in die Finanzstatistik i.e. S. und die Steuerstatistik. Die Finanzstatistik i.e.S. enthält die Ergebnisse über die Finanzwirtschaft von Bund, Ländern und Gemeinden einschl. Lasten- ausgleichsfonds und ERP-Sondervermögen. Seit 1974 sind die Träger der Sozialversicherung einbezogen. In regelmässiger, meist jährlicher Folge erscheinen Veröffentlichungen über die Haushaltswirtschaft (Haushaltspläne, Finanzausgleich), den Steuerhaushalt, die Schuldenstatistik, die Personalstandsstati- stik und ausserdem Sonderbeiträge über die Finanzierung von Bildung, Wissenschaft und Kultur, sozialer Sicherung und Gesundheit, Sport und Erholung.
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