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Finanzstab

Einrichtung, i. d. R. im Rang einer Abteilung, die dem Finanzleiter oder dem Vorstand zugeordnet ist. Der Aufgabenbereich entspricht generell der typischen Funktion von Stäben: Analyse, Planung, Entscheidungsvorbereitung; er umfaßt i. d. R. alle typischen Stabsfunktionen im Bereich ?Finanzen?, insbesondere die Finanz-, Investitions- und Erfolgsplanung. Teilweise sind die Funktionen auch auf die Bereiche Steuern und Bilanzen ausgedehnt.

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