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Transferzahlungen

Transferzahlungen sind Zahlungen des Staates an private Haushalte (Renten, Pensionen, Wohngeld, Sozialhilfe) und an Unternehmen (Subventionen), ohne dass von den Empfängern in derselben Zeit eine ökonomische Gegenleistung erbracht wird.

Kaufkraftübertragungen des Staates an die privaten Haushalte. Sie werden in der Bundesrepublik überwiegend im Rahmen der Sozialversicherungen geleistet. Dazu kommen zahlreiche Programme, die aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden. Die Transferzahlungen haben die Aufgabe, ·    den Lebensunterhalt zu gewährleisten, wenn das Arbeitseinkommen (z.B. aus Altersgründen, Krankheit, Arbeitslosigkeit) ausfällt, ·    soziale Notlagen infolge besonderer Belastungen (z. B. Krankheit, Unterhalt der Kinder) zu vermeiden, ·    bestimmte Formen der Einkommensverwendung (Sparen, Nutzung von Wohnungen) zu fördern. Ausgewählte Transferzahlungen 1991 in Mio. DM Ausgezahlte Renten: Arbeiter-Rentenversicherung               121 997 Angestellten-Rentenversicherung          99 672 Knappschaftliche Rentenversicherung 17 970 Leistungssausgaben der gesetz- lichen Krankenversicherung                159 885 (darunter: Krankengeld 1990)                 9 755 Arbeitslosenversicherung: Arbeitslosengeld                                   23 750 Arbeitslosenhilfe                                      7 159 Sozialhilfe                                             37 311 Kindergeld                                            14 778 Erziehungsgeld                                       5 595 Wohngeld                                               3 904 Ausbildungsförderung                             1 884 Förderung der Vermögensbildung         10 870 Quellen: Statistisches Jahrbuch 1992. Finanzbericht 1991. Neben den Wirkungen auf die Einkommensverteilung (Ausgabeninzidenz) spielen die Transferzahlungen auch unter konjunktur- und wachstumspolitischen Gesichtspunkten eine eigenständige Rolle (Fiskalpolitik).  Literatur: Andel, N., Finanzwissenschaft, 2. Aufl., Tübingen 1990, S. 220 ff.

Die Gesamtheit der finanz­politischen Maßnahmen in Form staatlicher Sub­ventionen und Sozialleistungen.

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