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Finanzbericht

Rechtliche Grundlage für die Erstellung des Finanzberichts ist §31 der Bundeshaushaltsordnung (BHO): "Zum Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans hat der Bundesminister der Finanzen einen Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft auch im Zusammenhang mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu erstatten." Der Finanzbericht wird vom Bundesfinanzminister verfasst und dem Bundestag und dem Bundesrat zur Vorbereitung der parlamentarischen Haushaltsberatungen zugeleitet. Der Bericht soll die aktuelle finanz- und gesamtwirtschaftliche Lage und ihre voraussichtliche Entwicklung für den Zeitraum darlegen, für den der Haushaltsentwurf (Haushaltsplan) und die mehrjährige Finanzplanung (mittelfristige Finanzplanung) gelten. Er dient der Erläuterung des Haushaltsentwurfs der Bundesregierung im finanz- und gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang. Die jährlichen Finanzberichte enthalten Ausführungen •     zum Haushaltsentwurf und zum mehrjährigen Finanzplan des Bundes, •     zur finanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, •     zu den Steuerrechtsänderungen des vorhergehenden Jahres, •     zu den Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, •     zur Finanzwirtschaft der Europäischen Gemeinschaft und anderer internationaler Organisationen. Ergänzt wird der Bericht durch umfangreiche statistische Übersichten, die ihn zu einer wesentlichen finanzwirtschaftlichen Informationsquelle machen.                                                                     Finanzbericht  

vom Bundesfinanzministerium erstellter Bericht, der die volkswirtschaftlichen Grundlagen und die wichtigsten finanzwirtschaftlichen Daten und Probleme des Bundeshaushaltsplans wiedergibt; daneben erfaßt er auch die Finanzen der übrigen Gebietskörperschaften, soweit sie makroökonomisch oder z.B. wegen des Finanzausgleichs für die Finanzwirtschaft des Bundes wichtig sind; rechtliche Grundlage seiner Erstellung ist § 31 der Bundeshaushaltsordnung. Die einzelnen Teile enthalten die volkswirtschaftlichen und finanzpolitischen Ausgangspunkte des Budgets (gewonnen aus der mittelfristigen Zielprojektion der Wirtschaftspolitik), den Entwurf des Bundeshaushaltsplans, eine Darstellung der mittelfristigen Finanzplanung und der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie in Anlagen statistische Angaben über die Entwicklung der Bundesfinanzen in der Vergangenheit (nach Kriterien der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und des Haushaltsrechts geordnet), Abschlußergebnisse früherer Bundeshaushaltspläne, ferner das Vermögen und die Schulden des Bundes. Der Finanzbericht ist ein Instrument der Rechnungslegung und der Information über die öffentlichen Finanzen (Grundsatz der Öffentlichkeit des Budgets).

Bericht, der in Deutschland jährlich vom Bundesministerium der Finanzen erstellt und i. d. R. im August (für das kommende Haushaltsjahr) veröffentlicht wird. In ihm werden die volkswirtschaftlichen Grundlagen und die wichtigsten finanzwirtschaftlichen Probleme des Bundeshaushaltsplans dargestellt. Der F. enthält einen umfangreichen Anhang mit nationalen und internationen Finanz- und Wirtschaftsdaten. Er wird von der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft vertrieben.

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