beruht auf dem Haushaltsgrundsätzegesetz, der Bundeshaushaltsrechnung und den Lan- deshaushaltsrechnungen. Es verlangt vor allem die Einhaltung von Haushaltsgrundsätzen in öffentlichen Verwaltungsbetrieben. Das Haushaltsgrundsätzegesetz enthält Rahmenvorschriften, nach denen Bund und Länder ihr Haushaltsrecht regeln müssen. Diese Vorschriften betreffen insb. Aufstellung und Ausführung des Haushalts, Zahlungsverkehr, Buchführung, Rechnungslegung, Prüfung und Entlastung. Auf dieser Grundlage werden Bundes- und Landeshaushaltsordnun- gen sowie vorläufige Verwaltungsrichtlinien erlassen, die diese Vorschriften konkretisieren. Zusätzlich werden von den jeweiligen Landesministerien Gemeindehaushaltsverordnungen herausgegeben, die für die Gemeindehaushalte verbindlich sind.
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