Haushaltsplan
(HGrG) Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder vom 19.8.1969. Es enthält: a) bindende Grundsätze für die an das HGrG anzupassende haushaltsrechtliche Gesetzgebung von Bund und Ländern (Bundeshaushaltsordnung, Landeshaushaltsordnungen) und für das kommunale Haushaltsrecht. Von besonderer ökonomischer Bedeutung sind die Bestimmungen über den Budgetausgleich, die Dekkungsgrundsätze, die konjunkturgerechte Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern sowie die volkswirtschaftliche Kriterien berücksichtigende Gliederung des Haushaltsplans; b) unmittelbar geltende rechtliche Regelungen, betreffend insbes. die mehrjährige a Finanzplanung, die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, die juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie die Bundes und Landeskassen. Literatur: Piduch, E.A. (1988)
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