Haushaltsrecht
(BHO) gemäss Haushaltsgrundsätzegesetz erlassen Rechtsverordnung, die am 1.1.1970 die Reichshaushaltsordnung (RHO) von 1922 außer Kraft setzte. Sie enthält Vorschriften über Aufstellung und Vollzug des Bundeshaushaltsplans, Kassenführung und -rechnung, Haushaltsrechnung, Vermögensrechnung, Rechnungslegung der Bundesbetriebe, Rechnungsprüfung durch den Bundesrechnungshof, Entlastung der Exekutive sowie die bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts betreffende Bestimmungen. Im Vergleich zur RHO, die sich weitgehend auf die finanzwirtschaftliche Ordnungs- und Kontrollfunktion beschränkte, berücksichtigt die BHO wie bereits das Haushaltsgrundsätzegesetz auch die ökonomischen Funktionen des - Budgets (so z.B. durch die Verpflichtung, in geeigneten Fällen eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen), ohne jedoch dem Anspruch eines Programmbudgets auf leistungsmäßige Darstellung der Staatstätigkeit zu genügen. Literatur: Piduch, E.A. (1988)
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