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Haushaltsrechnung

kameralistische (einfache) Buchführung über die Ist-Einnahmen, Ist-Ausgaben und die Einnahmen- und Ausgabenreste. Sie wird als Nachweis der Einhaltung des Budgets dessen Sollansätzen gegenübergestellt und nach Abschluss der Haushaltsperiode der Rechnungsprüfungsbehörde vorgelegt. Einnahmenreste sind noch nicht eingegangene, aber mit Sicherheit zu erwartende Einnahmen; Ausgabenreste sind kassenmäßig noch nicht ausgegebene, gemäss besonderer Ermächtigung auf die nächste Periode übertragbare Ausgaben. Sind die Einnahmen einschl. Einnahmenreste größer als die Ausgaben einschl. Ausgabenreste (z.B., weil die Steuereinnahmen die Vorausschätzungen übersteigen), spricht man von einem Rechnungsüberschuß, im umgekehrten Fall von einem Rechnungsdefizit. Wegen der Einbeziehung der Reste gibt jedoch nicht die Haushaltsrechnung, sondern die nur die kassenmäßigen Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben erfassende Kassenrechnung Aufschluss über die konjunkturelle Wirkung des Haushalts in einer Periode. Dies ist besonders deshalb zu betonen, weil ein Rechnungsfehlbetrag mit einem Kassenüberschuß, ein Rechnungsüberschuss mit einem Kassenfehlbetrag verbunden sein kann. Ob das Kassenergebnis einem Budgetausgleich im materiellen Sinn, einem Überschuss oder Defizit entspricht, ist dem im Haushaltsgrundsätzegesetz (§ 39) bzw. in der - Bundeshaushaltsordnung (§ 82) definierten Finanzierungssaldo zu entnehmen, der die Differenz zwischen Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben ohne Reste und ohne Berücksichtigung von Einnahmen aus Krediten und Rücklagenauflösung und Ausgaben für Schuldentilgung und Rücklagenbildung ausweist.

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