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Finanzierungssaldo

1.   In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung: Restgrösse in den Vermögensveränder ungskonten. Lässt sich auch als Differenz aus der Summe der Veränderungen der Forderungen und der Summe der Veränderungen der Verbindlichkeiten eines Sektors darstellen Finanzierungssaldo 1 Einschl. DDR. - 2 Ersparnis und Vermögensübertragungen (netto) abzüglich Nettoinvestitionen; entspricht der Nettogeldvermögensbildung bzw. -Kreditaufnahme. - 3 Entspricht dem Rest posten im Finanzierungskonto des Auslands aufgrund der statistisch nicht aufgliederbaren Vorgänge im Zahlungsverkehr mit dem Ausland sowie mit den neuen Bundesländern.   Finanzierungssaldo                                                               und kann so den Finanzierungskonten entnommen werden. 2. Traditionelles Budgetkonzept, bei dem aus einem negativen (positiven) Finanzierungssaldo, d.h. dass die öffentlichen Ausgaben grösser (kleiner) als die ordentlichen öffentlichen Einnahmen sind, auf eine expansive (kontraktive) Wirkung des öffentlichen Haushalts geschlossen wird. Die Wirkung wird dabei um so stärker eingeschätzt, je grösser der absolute Saldo ist. Er kann aus der Finanzierungsübersicht ermittelt werden und setzt sich zusammen aus kassenmässigen Überschüssen bzw. Defiziten, aus Rücklagenbewegungen, aus Münzeinnahmen und vor allem aber aus der Nettoneuverschuldung bzw. -til- gung am Kreditmarkt. Rückschlüsse von Vorzeichen und Höhe des Finanzierungssaldos auf die konjunkturellen Effekte eines Budgets sind allerdings problematisch, da dieser seinerseits massgeblich durch die konjunkturelle Situation determiniert ist (automatische Stabilisatoren) und ausserdem nichts über die Struktur der öffentlichen Ausgaben und Einnahmen und damit über unterschiedliche Multiplikatorwirkungen ausgesagt wird. Weiterführende Konzepte sind der Vollbeschäftigungs-Überschuss, der konjunkturneutrale Haushalt sowie der konjunkturgerechte Haushalt.

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