Das deutsche Gesetz schreibt für die Bilanz die Einstellung einer gesetzlichen Rücklage als Teil der Gewinnrücklage und einer Kapitalrücklage vor. Die Summe aus beiden Rücklagen muss 10 Prozent des Grundkapitals oder einen in der Satzung bestimmten höheren Anteil betragen. Siehe auch Rücklagen, Eigenkapital (mit Literaturangaben) sowie Aktiengesellschaft, österreichische.
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