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Finanzplanung

1. Staatliche Finanzplanung: Der mehrjährige oder mittelfristige Finanzplan von Bund und Ländern ist eine gesetzlich nicht verbindliche, zukunftsorientierte, vollständige Zusammenstellung aller voraussichtlichen Ausgaben und der zur Deckung dieser Ausgaben vorgesehenen -o Einnahmen einer öffentlichen Körperschaft unter Berücksichtigung der Wechselbeziehungen zur jeweiligen Wirtschaftsentwicklung. Das -0 Stabilitätsgesetz schreibt (Bund und Ländern) eine fünfjährige Planungsperiode vor, d. h., der über den aktuellen -o Haushaltsplan hinausgehende Planungszeitraum beträgt nur drei Jahre, da Haushaltsplan und Finanzplan zeitgleich aufgestellt werden. Die Finanzplanung nimmt folgende Funktionen wahr: politische Programmfunktion, finanzwirtschaftliche Ordnungsund volkswirtschaftliche Lenkungsfunktion und eine allgemeine Informationsfunktion.
2. Finanzplanung der Unternehmen: Die Finanzplanung ist eine vollständige und zeitlich präzise Gegenüberstellung aller zukünftigen Ausgaben und Einnahmen eines Unternehmens, um dessen Finanzbedarf zu erfassen und die Zahlungsströme so lenken zu können, dass sowohl Illiquidität als auch Überschussliquidität vermieden werden.

Die Finanzplanung hat unter den Gesamtplänen der Unternehmung, die sie koordiniert, eine Schlüsselfunktion. Sie ist daher mehr als nur eine Addition von Teilplänen.

Phasen der Finanzplanung:
(1) Zielbildungsprozeß (Finanzierungsziele);
(2) Analyse der Ausgangslage (Finanzanalyse) und der für zukünftige finanzwirtschaftliche Entscheidungen relevanten Einflußgrößen (z. B. Lage des Kapitalmarkts, Rechts-, Wirtschafts- und Sozialordnung);
(3) Prognose der zukünftigen Entwicklung der Unternehmung (insbesondere Umsatzvorhersage. Prognose des Kapitalbedarfs, der Einzahlungs- und Auszahlungsströme) und der finanzwirtschaftlich bedeutsamen externen Einflußgrößen (Finanzprognose);
(4) Analyse der Finanzierungsalternativen zur Verwirklichung der finanzwirtschaftlichen Zielsetzung;
(5) Eigentliche Finanzentscheidung (Finanzdisposition);
(6) Realisierung der Finanzentscheidung;
(7) Kontrolle (Soll-Ist-Vergleich und Auswertung der Abweichungen). Die Ergebnisse der Finanzplanung werden im Finanzplan (Finanzbudget) zusammengefaßt.

Probleme bereiten der Finanzplanung vor allem die Interdepedenzen der Teilpläne und die unvollkommene Information. Unsicherheit der Erwartung erschwert die Finanzprognose (Risiko, finanzielles), insbesondere Unsicherheiten bei der Vorhersage künftiger Absatz- und Beschaffungspreise, Steuerpolitik (Abschreibungsmöglichkeiten),Nutzungsdauer der Anlagegüter, Kosten für neue Arbeitsplätze, des zusätzlichen Kapitalbedarfs aufgrund inflationärer Prozesse, des Volumen neuen Kapitalbedarfs für neue Produkte, Forschung, Entwicklung, neue Fertigungsprozesse. Es werden Alternativpläne zur Berücksichtigung der Unsicherheitt der Erwartung aufgestellt.

Finanzplanung ist die Gegenüberstellung künftiger Auszahlungen und Einzahlungen zur Ermittlung des künftigen Kapitalbedarfes (Geldbedarfes, Finanzbedarfes).

Es gilt:
Kapitalbedarf = Summe Auszahlungen - Summe Einzahlungen.

Der Zweck der Finanzplanung besteht in der Sicherung der Zahlungsfähigkeit, in der Wahrung der Liquidität.

Nach geltendem Recht drohen Konkurs oder gerichtlicher Vergleich, wenn zwingende Zahlungsverpflichtungen dauerhaft nicht erfüllt werden.

Die vorausschauende Betrachtung der Zahlungsströme der Unternehmung kann mögliche Illiquiditätsrisiken frühzeitig sichtbar machen und Gestaltungsräume zur Beeinflussung der Zahlungsströme zwecks Gefahrvermeidung eröffnen.

Grundsätze der Finanzplanung sind:

(1) Vollständigkeit (Erfassung aller Ein und Auszahlungen),
(2) Zeitpunktgenauigkeit (Zuordnung aller Zahlungen zu den Zeitpunkten, zu denen sie liquiditätswirksam werden),
(3) Betragsgenauigkeit (die Zahlungshöhe ist möglichst genau abzuschätzen),
(4) Elastizität (Änderungen müssen sofort und vollständig in den Finanzplan eingearbeitet werden).

Kurzfristige Finanzpläne werden häufig im Rahmen einer rollenden (gleitenden, revolvierenden, rollierenden, überlappenden) Planung in langfristige Pläne eingebettet. Die langfristigen Pläne beruhen auf einer weit in die Zukunft reichenden und von daher relativ groben Schätzung der Ein- und Auszahlungen. Die Genauigkeitsanforderungen sind mit zunehmender Planperiodenlänge immer geringer anzusetzen.

Beispiel:
Die Ausgestaltung der Finanzplanung ist von Unternehmung zu Unternehmung verschieden, da die Positionen, die die Ein- und Auszahlungen bestimmen, unterschiedliche sind. Der Grundaufbau jedoch ist überall der gleiche:
Man stellt Ein- und Auszahlungen gegenüber, wie dies exemplarisch im obigen Finanzplanungsformular der TBU-Unternehmungsberatung (Raisdorf) geschieht. Da die Arbeit mit einem solchen Finanzplan zeit- und rechenaufwendig ist, empfiehlt sich der Einsatz der EDV, die unter anderem folgende Vorteile bietet:

- Reduzierung des Rechenaufwandes,
- Reduzierung des Kontrollaufwandes,
- schnelles Aufbauen mehrerer Planungsvarianten (Sensibilitätsanalysen),
- schnelle und einfache Korrektur bei Änderung des Finanzplanes,
- sofortige Ergebnisanzeige nach Dateneingabe,
- Übernahme der Daten aus dem Finanzplan in andere EDV-Anwendungen.

Eine Finanzplanung ist notwendig, weil die Einnahmen und Ausgaben in unterschiedlicher Höhe und zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallen. Das Ziel der Finanzplanung ist es, eine optimale Liquidität auf der Basis einer optimalen Kapitalstruktur zu ermitteln und aufrechtzuerhalten. Die Aufrechterhaltung der Liquidität ist aber kein Ziel der Unternehmung, sondern eine Nebenbedingung oder Voraussetzung für die Existenz eines Betriebes. Jeder Betrieb muß das Prinzip des finanziellen Gleichgewichtes erfüllen. Insoweit kann von einem Postulat der Liquidität gesprochen werden. Für die Finanzplanung ist es daher die wichtigste Aufgabe, für eine optimale Liquidität bezüglich der Zielsetzung der Maximierung der Eigenkapitalrentabilität zu sorgen.

Die Finanzplanung beschäftigt sich mit erwarteten, zukünftigen Zahlungsströmen und mit Kapitalstrukturen zukünftiger Bilanzen. Wichtigste Aufgabe der Finanzplanung ist die Sicherung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit. Deshalb erfaßt und dokumentiert sie alle akuten sowie zukünftigen Einnahmen und Ausgaben unter Angabe von Zeitpunkten und / oder Zeiträumen. Ferner soll die Finanzplanung die Rentabilität verbessern und kurz, mittel und langfristige Zahlungsströme steuern. Drei Arten der Finanzplanung sind von praktischer Bedeutung: /. Liquiditätsplanung Bei diesem Typ der Finanzplanung sollen akute (tägliche, wöchentliche) Ausgaben und Einnahmenströme erfaßt und dokumentiert, ferner Hinweise auf einen eventuell erforderlichen Ausgleich einer Unterdeckung oder auf die Wiederverwendung einer Überdeckung gewonnen werden.
2. Kurz und mittelfristige Finanzplanung Die kurz und mittelfristige meist unterjährige Finanzplanung soll der Unternehmensführung möglichst eindeutige Informationen über die zukünftige Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben liefern, insbesondere Anhaltspunkte zur eventuell gestaltenden Veränderung der Einnahmen und Ausgabenströme bereitstellen.
3. Bilanzstrukturplanung Die Bilanzstrukturplanung ist das Finanzplanungsinstrument mit der größten zeitlichen Reichweite. Der Planungshorizont erstreckt sich regelmäßig über mehrere Jahre. Im Vordergrund steht die langfristige Überwachung und Steuerung von Vermögen und Schulden; in finanzwirtschaftlicher Hinsicht ein Ansatzpunkt, um Anforderungen der Banken hinsichtlich der Kreditsicherung, Erwartungen der Aktionäre bezüglich der Kontinuität der Dividendenpolitik sowie betriebliche Strategien und Ziele der Kapitalstruktur zu steuern. Hier spielen in der Praxis trotz heftiger, kritischer Angriffe bekannte Finanzierungs und Bilanzstrukturregeln und normen eine entscheidende Rolle.

1.   öffentliche Hand: mittelfristige Finanzplanung. 2.  Unternehmen: Damit rechtzeitig erkennbar ist, ob finanzpolitische Massnahmen zur Wahrung der Liquidität (Zahlungsfähigkeitsliquidität) eines Unternehmens erforderlich sind, müssen die künftigen Ein- und Auszahlungen geplant werden. Die Finanzplanung ist Bestandteil der Unternehmensplanung und muss somit in die unternehmerische Gesamtplanung einbezogen werden. Denn der betriebliche Leistungsprozess kann nur dann störungsfrei ablaufen, wenn die Zahlungsströme so aufeinander abgestimmt werden können, dass der Betrieb das finanzielle Gleichgewicht wahrt, d.h. sowohl  Illiqui- dität als auch unrentable Überliquidität vermeidet. Die Liquiditätsplanung findet ihren Niederschlag im Finanzplan, in dem der Mittelbedarf und die zu seiner Deckung vorhandenen und erwarteten Mittel einander gegenübergestellt werden. Nach der Fristigkeit wird unterschieden zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Finanzplänen. Während die beiden letzteren die finanziellen Konsequenzen der Finanzplanung umfassen, dienen kurzfristige (höchstens auf ein Jahr bemessene) Finanzpläne der Liquiditätssteuerung und können somit als Finanzpläne im engeren Sinne angesehen werden. In der kurzfristigen Finanzplanung (Liquiditätsplanung) sind folgende Grössen zu berücksichtigen: (1)  Anfangsbestand an Zahlungsmitteln; zu den liquiden Mitteln zählen Bargeld, sofort fällige Forderungen (z.B. Sichtguthaben) und ggf. Kreditlinien; (2)  Einzahlungen, gegliedert nach Einzahlungen aus Umsätzen, Finanzvorgängen und sonstigen - i.d.R. ausserhalb des laufenden Geschäftsbetriebs liegenden - Vorgängen; (3)  Auszahlungen, gegliedert nach Auszahlungen für den laufenden Geschäftsbetrieb, für Finanzvorgänge und für sonstige - i.d.R. ausserhalb des laufenden Geschäftsbetriebs liegende — Vorgänge; (4) Über- bzw. Unterdeckung. Mit Hilfe des Finanzplans soll die Über- bzw. Unterdeckung beseitigt werden. Probleme ergeben sich vor allem wegen der Unsicherheit der künftigen Aus- und Einzahlungen. Deshalb bietet sich eine Fortschreibung des Planes an, bei dem die jeweils zur Verfügung stehenden Daten, z.B. nach Ablauf jeweils eines Monats, berücksichtigt werden. Somit ist mit der Finanzplanung auch unmittelbar eine Liquiditätskontrolle verbunden.        Literatur: Gabele, E./Knief, P., Finanzplanung, Köln 1985. Hauschildt, JJSachs, Gmitte, E., Finanzplanung und Finanzkontrolle, München 1991. Wöbe, G./Bilstein, Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, 6. Aufl., München 1991, S. 315 ff.

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