Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Geldbedarf

Der Geldbedarf spiegelt die Gesamtsumme sämtlicher Auszahlungsverpflichtungen eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt wider. Er wird im Rahmen von Kapitalbedarfsanalysen ermittelt, um sich ein Bild über die zukünftige Liquiditätsbelastungen eines Unternehmens zu verschaffen.

Geldbedarf ist die Schlüsselgröße der Finanzplanung. Er ergibt sich als Differenz künftiger Ein- und Auszahlungen:

Geldbedarf = Summe Auszahlungen - Summe Einzahlungen.

1. Betrag an liquiden Mitteln, der sich bei der Liquiditätsdisposition der Bank als offene Differenz zwischen Aus- und Einzahlungen ergibt und über Geldmarkt bzw. Zentralbank abzudecken ist. 2. Betrag, der sich aus dem kurzfristigen Finanzplan als offener Saldo zwischen Einnahmen und Ausgaben ergibt und durch Finanzierungsmassnahmen abzudecken ist.

Vorhergehender Fachbegriff: Geldbasiskonzept | Nächster Fachbegriff: Geldbeschaffungskosten



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Ostafrikanische Gemeinschaft | Verelendungstheorie | Statistischer Beirat

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon