(dividend policy) Summe aller Absichten, Ziele und Maßnahmen, die auf den auszuschüttenden Gewinn in Form einer Dividende abzielen. Gegenstand einer solchen Politik ist nicht nur die Frage: Zahlung einer Dividende oder nicht und wenn ja, in welcher Höhe? Es geht dabei auch um die Grundsatzentscheidung: Zahlung einer kontinuierlichen (Dividendenkontinuität) oder variablen (gewinnorientierten) Dividende. Unternehmensinterne Bestimmungsparameter dieser Politik sind gesetzliche und satzungsmäßige Bestimmungen, künftiger Kapitalbedarf und die Liquidität der AG, bisherige Dividendenpolitik sowie unternehmensexterne Bestimmungsparameter (z. B. Wünsche der eigenen Aktionäre, Dividendenpolitik der Konkurrenz, Erträge aus Anlagealternativen, Wirkungen auf Gewerkschaften und daraus sich ergebende Reziprozität von Lohnforderungen). Die Maßnahmen der Dividendenpolitik setzen einerseits im Vorfeld bei der Beeinflussung des Gewinnausweises (Bilanzpolitik), andererseits in der Bestimmung der Form (Barausschüttung, Stockdividende, Schütt\'-aus-hol\'-zurück-Verfahren), der Höhe ? effektiv und optisch ? (Splitting, Bezugsrechte) sowie des Zeitpunkts der Dividendenzahlung an.
Bemessung - meist durch Manipulierung des ausgewiesenen Jahresgewinns - der jährlichen Dividende nach geschäftspolitischen Zielsetzungen der Bank, heute stärker unter Shareholdervalue-Aspekten.
Gesamtheit der Massnahmen der Verwaltung einer Aktiengesellschaft bezüglich der an die Aktionäre auszuschüttenden Dividenden. Die Möglichkeiten der Verwaltung hierzu ergeben sich aus dem Recht zur Bilanzaufstellung und zur Bilanzfeststellung (Bilanzpolitik). Häufig wird eine gleichbleibende oder gleichmässig steigende Dividende angestrebt, da von der zeitlichen Entwicklung der Dividende Wirkungen auf die Dividendenerwartungen und damit auf den Kurs der Aktie ausgehen. Auch steuerliche Erwägungen spielen eine Rolle. Für Aktionäre mit niedrigen marginalen Steuersätzen ist bei dem in der Bundesrepublik herrschenden Steuersystem die Ausschüttung von Erträgen der Gesellschaft vorteilhaft, für Aktionäre mit hohen marginalen Steuersätzen die Einbehaltung von Erträgen (Ausschüttung und Wiederanlage).
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