(Einzelgewerkschaften). Freiwillige, auf Dauer angelegte Interessenvereinigungen der Arbeitnehmer mit dem Ziel der Absicherung und Verbesserung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage bzw. Arbeitsbedingungen.
1. Nach Branchen, politischen oder religiösen Richtungen gegliederte Arbeitnehmervereinigungen (Arbeitnehmer) zur Vertretung der sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder gegenüber den Arbeitgebern und dem Staat. Die Gewerkschaften nehmen an den Tarifvertragsverhandlungen (Tarifvertrag) als Tarifvertragspartei (Tarifpartner) teil. Außer den 8 im Deutschen Gewerkschaftsbund zusammengeschlossenen Gewerkschaften sind noch folgende Gewerkschaften von Relevanz: Der Deutsche Beamtenbund mit 1,2 Mio. Mitgliedern, der Deutsche Bundeswehrverband mit ca. 240 000 Mitgliedern und der Christliche Gewerkschaftsbund mit 305 500 Mitgliedern (jeweils Anfang 2002).
2. Als bergrechtliche Gewerkschaft mögliche Form der Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Gesellschaftsanteile bezeichnet man als Kuxe, die einen quotenmäßigen Anteil verkörpern, also nicht auf einen bestimmten Nennwert lauten. Unternehmerisches Ziel ist die Ausbeutung von Bergwerken. Die Anteilseigner heißen Gewerken, der Gewinn Ausbeute. Unternehmensorgane sind der Grubenvorstand und die Gewerkenversammlung.
sind freiwillige Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern. Zweck des Zusammenschlusses ist die Interessenvertretung der Mitglieder in Fragen, die sich aus dem Arbeitsverhältnis bzw. der Tätigkeit und Lebenssituation als abhängig Beschäftigte ergeben. Ziele und Arbeit der Gewerkschaften: Wahrung der Arbeitnehmerinteressen durch Einflußnahme auf die Wirtschaft über die gesetzlichen Institutionen aus + Betriebsverfassungsgesetz, Montanmitbestimmung und Mitbestimmung, Aushandeln der Tarifverträge, Kontakte mit Regierung und Arbeitgeberverbänden sowie gewerkschaftseigene Bildungs- und Kulturaktivitäten. In der Bundesrepublik sind die Gewerkschaften nach Wirtschaftszweigen organisiert (z.B. IG Metall; IG Bau- Steine- Erden usw.); es gibt jedoch auch Angestelltengewerkschaften, die über verschiedene Industriezweige reichen. Die Gewerkschaften sind im Dachverband des -DGB vereinigt. Siehe auch Unions.
Unter Gewerkschaften versteht man dauerhafte und freiwillige Zusammenschlüsse Jon Arbeitnehmern in der Rechtsnorm nicht eingetragener Vereine. Als Koalitionen i. S. des Art. 9 Abs. 3 GG verfolgen sie die Wahrung und Forderung der Arbeits und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder und besitzen im Gegensatz zu ande“Arbeitaehmervereinigungen die Fähigkeit zum Abschluß von TaJerträgen. Weitere Merkmale von Gewerkschaften sind die Gegnerfreiheit, d. h. es dürfen keine Mitglieder mit entgegengesetzter Interessenlage nsbesondere keine Arbeitgeber zugelassen werden; die Unabhängigkeit von Einflüssen insbesondere des Staates, der Parteien, der Kirchen und anderer Organisationen und die Kampfbereitschaft, d. h. die Bereitschaft und Fähigkeit, zur Erreichung der eigenen Ziele auf eine gegnerische Koalition Druck auszuüben und Gegendruck auszuhalten. Die Möglichkeit zur Durchführung von Arbeitskämpfen ist zwar nach der Rechtsprechung kein wesensnotwendiges Merkmal von G., wird im allgemeinen jedoch im Hinblick auf die Tarifautonomie der Koalitionen für erforderlich gehalten. Während die ersten, in der Mitte des 19. Jahrh und erts gegründeten Gewerkschaften sich noch zahlreicher Behinderungen sei tens der Unternehmen und der kai serlichen Staatsgewalt gegenübersa hen, genossen sie bereits in der Wei marer Republik den Schutz der Ver fassung und wurden von den Arbeit gebern als berufene Interessenvertre tung der Arbeitnehmer anerkannt. Die nationalsozialistische Macht übernahme führte dann allerdings 1933 zum Verbot aller Gewerkschaften in Deutsch land. Erst nach 1945 gewannen sie ih re Existenzberechtigung wieder zu rück. Heute gibt es in der Bundesre publik Deutschland vier Gewerk schaftsverbände den Deutschen Ge werkschaftsBund (DGB), die Deut sche AngestelltenGewerkschaft (DAG), den Christlichen Gewerk schaftsBund (CGB) und den Deut schen BeamtenBund (DBB), in de nen rd. 40% der Arbeitnehmer orga nisiert sind. Die beiden größten Gewerkschaftsverbände DGBund DAG sind unterschiedlich strukturiert: Die DAG ist nach dem Berufs oder Fachprinzip organisiert und umfaßt nur Angestellte; Mitglieder des im Oktober 1949 gegründeten DGB sind dagegen 16 Industriegewerkschaften (IG BauSteineErden; IG Bergbau und Energie; IG Chemie, Papier, Keramik; IG Druck und Papier; Gewerkschaften der Eisenbahner Deutschlands; Gewerkschaften Erziehung und Wissenschaft; Gewerkschaften Gartenbau, Land und Forstwirtschaft; Gewerkschaften Handel, Banken und Versicherungen; Gewerkschaften Holz und Kunststoff; Gewerkschaften Kunst; Gewerkschaften Leder; IG Metall; Gewerkschaften Nahrung, Genuß und Gaststätten; Gewerkschaften Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr; Deutsche Postgewerkschaft; Gewerkschaften TextilBekleidung). Sie sind nach dem Industrieverbandsprinzip organisiert, d. h. jede Gewerkschaften betätigt sich nur in einem bestimmten Wirtschafts oder Gewerbezweig, so daß Grundsätzlich für jeden Betrieb nur eine Gewerkschaften zuständig ist. Die einzelnen Industriegewerkschaften sind untergliedert in Ortsverwaltungen und Landesbezirke. Oberste Instanz sind die Gewerkschaftstage, auf denen i. d. R. alle 3 Jahre die Gewerkschaftspolitik festgelegt und die Hauptvorstände gewählt werden. Der DGB ist ähnlich gegliedert in Ortskartelle, Zweigbüros, Kreise und Landesbezirke (z. Z. BadenWürttemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordmark, NordrheinWestfalen, RheinlandPfalz und Saar). Die Organe des Bundes sind der Bundeskongreß als das höchste Organ. Hier werden u. a. allgemeine Richtlinien der Gewerkschaftspolitik festgelegt, Grund satzprogramme beschlossen und der Geschäftsführende Bundesvorstand gewählt; der Bundesausschuß, der zwischen den Bundeskongressen zu gewerkschaftspolitischen und organisatorischen Fragen Stellung nimmt und den Haushalt des Bundes beschließt; der Bundesvorstand, der aus dem Vorsitzenden und 8 weiteren Mitgliedern besteht. Seine Aufgaben liegen vor allem in der Erfüllung der Satzung und der Beschlüsse des Bundeskongresses bzw. ausschusses. Er tagt regelmäßig einmal im Monat. Die Aufgaben der Gewerkschaften sind vielfältig. So haben sie zusammen mit den Arbeitgeberverbänden alleine das Recht, Tarifverträge abzuschUeßen, Arbeitskämpfe durchzuführen und sich an Schlichtungsverfahren zu beteiligen. Sie wirken bei der Besetzung von Arbeits und Sozialgerichten mit und besitzen im Bereich der Betriebsverfassung und der Unternehmensmitbestimmung Möglichkeiten zur Einwirkung auf das betriebliche Geschehen: So haben die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften z. B. das Recht, die Bildung nicht vorhandener betriebsverfassungsrechtlicher Organe in die Wege zu leiten, unter bestimmten Voraussetzungen an Betriebsversammlungen beratend teilzunehmen, die Rechtmäßigkeit des Verhaltens der betriebsverfassungsrechtlichen Organe zu kontrollieren und in die» Aufsichtsräte mitbestimmter Unternehmen Vertreter zu entsenden. Nicht gesetzlich geregelt ist dagegen das Recht der Gewerkschaften auf innerbetriebliche Werbung und Information. Dieses Recht ist nach der Rechtspre chung und der überwiegenden Litera turmeinung zwar im Grund satz aner kannt, über seine inhaltlichen und zeitlichen Grenzen bestehen jedoch erhebliche Meinungsverschiedenhei ten.
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Zusammenschlüsse und Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen gegenüber den Unternehmern und dem Staat.
In Deutschland entstanden die Anfänge gewerkschaftlicher Vereinigungen in den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts. Unterstützungskassen, Streikkoalitionen und Arbeiter-Bildungsvereine waren die ersten Arbeiterinnenorganisationen. Mit der Entwicklung des Kapitalismus entwickelten und vergrößerten sich auch die Gewerkschaften. In der Bundesrepublik Deutschland wurde 1949 der „Deutsche Gewerkschaftsbund DGB“ gegründet. Er wurde als Einheitsgewerkschaft, nach dem Organisationsprinzip „ein Betrieb - eine Gewerkschaft“ aufgebaut, als Lehre aus den Erfahrungen der Niederlage der gespaltenen Arbeiterinnenbewegung bis 1933. Handlungsschwerpunkte der Gewerkschaften sind die Tarifverhandlungen als Vereinbarung über Entlohnung, Arbeitsbedingungen, Arbeitszeitverkürung und die innerbetriebliche Mitwirkung im Betriebsrat/Personalrat, in den Aufsichtsräten und in den Sozialversicherungen durch Sozialwahlen.
Die Gewerkschaften haben seit längeren einen Rückgang der Mitgliederzahlen zu verzeichnen. Dies ist neben den gewerkschaftspezifischen Problemen durch die hohe Dauerarbeitslosigkeit, den Rückgang der Stammbelegschaften, häufigere Wechsel des Arbeitsplatzes und die Aufspaltung der Betriebe bedingt. Die Veränderungen in der Arbeit muß auch zu Veränderungen der Gewerkschaft führen. Die Krise der Arbeit hat zur Krise der Gewerkschaft geführt. >Klassenorganisation
Arbeitnehmervereinigungen zur Wahrnehmung der Interessen der abhängig Beschäftigten im Hinblick auf eine Verbesserung ihrer Lebenslage auf wirtschaftlichem, sozialem und politischem Gebiet. Ihre Partner bzw. Gegenspieler sind andere soziale Gruppen, vor allem Arbeitgeberverbände und der Staat. Zum Entstehen der klassischen Gewerkschaften haben die Lebens- und Wirtschaftsbedingungen in der Zeit der Industrialisierung geführt. So machten Erscheinungen des Laissez-faire-Kapitalismus eine Vertretung der einzelnen Arbeitnehmer, eine Institution zur gegenseitigen Hilfe, vor allem aber eine Gegenmacht zu den Arbeitgebern im Interesse besserer Arbeitsbedingungen erforderlich. Auf den betreffenden Arbeitsmärkten sollte dadurch vor allem die Lohnbildung, d.h. die Preisbildung für den Faktor Arbeit, im Rahmen einer für die Arbeitnehmer günstigeren Marktform sichergestellt werden. An die Stelle vielfach herrschender Nachfragemonopole oder ähnlicher Konstellationen traten infolge der gewerkschaftlichen Zusammenschlüsse Marktformen, die Züge eines bilateralen Monopols aufwiesen. Dadurch ist das Lohnbildungsergebnis in hohem Masse von der zahlenmässigen Stärke, dem finanziellen Rückhalt und dem Verhandlungsgeschick abhängig geworden ( Bargaining-Theorie). Durchgängige Zielsetzung der Gewerkschaftspolitik ist die Sicherung eines gerechten Anteils der Arbeitnehmer, insb. der gewerkschaftlich Organisierten, am Sozialprodukt. Damit steht die Lohn- und Tarifpolitik von jeher im Mittelpunkt ihrer Aktivitäten. Sie richtet sich zunächst auf Verfahrensziele wie die Sicherung der Autonomie der Tarifparteien und die Institutionalisierung der Verhandlungen und Schlichtungsvorgänge. Daneben konzentriert sich die Strategie vor allem auf die Nominallohnentwicklung im Interesse einer Erhöhung der (bereinigten) Lohnquote, zumindest aber auf die Sicherung der Realeinkommen und eine Lohnnivellierung zugunsten der unteren Einkommensgruppen. Gegenüber den Einkommenszielen rückte in der Nachkriegszeit auch die Arbeitszeitverkürzung zunehmend in den Vordergrund. Eine gewisse Bedeutung hat das Ziel der tariflich vereinbarten Vermögensbildung erlangt, jedoch trat es nach dem Scheitern der Forderung nach Einrichtung von überbetrieblichen Fonds stark zurück. Den in der Bundesrepublik nach dem Industrieverbandsprinzip gebildeten Einheitsgewerkschaften wird über die Lohn- und Tarifpolitik hinaus weithin eine allgemeine politische Funktion zugewiesen, die sich auf die Mitgestaltung der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung erstreckt. So traten betriebliche und überbetriebliche Mitbestimmung sowie auch Versuche zur Beeinflussung der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik zunehmend in den Vordergrund. Ablesbar in den Aktions- und Grundsatzprogrammen des Deutschen Gewerkschaftsbundes in den letzten Jahrzehnten sind das Bewusstsein der Mitverantwortung für den Ausbau (heute auf weiten Strecken die Sicherung) des sozialen Rechtsstaats, aber auch das Ziel einer schrittweisen Systemmodifikation mit systemkonformen Massnahmen. Je nach wirtschaftlicher und sozialpolitischer Konstellation variiert jeweils in konkreto der Akzent für Einkommensentwicklung, kürzere Arbeitszeiten, Vermögensbildung, vermehrte Beschäftigung, Arbeitsschutz, soziale Sicherheit, Mitbestimmung und berufliche Bildung. Die Unterschiede im Ländervergleich sind beträchtlich. So unterscheidet sich die gemischte Gesamt-Aufgabenstellung der Gewerkschaften in der Bundesrepublik wesentlich von der pragmatischen Ausrichtung der "business unions" in den USA, desgleichen weicht etwa ihr Aufbau als Industriegewerkschaften stark von der betriebsbezogenen Organisation der Gewerkschaften in Grossbritannien ab. Die folgenden Übersichten geben Anhaltspunkte über die Aufteilung der Mitgliederzahlen auf die verschiedenen Gewerkschaftsbünde in der Bundesrepublik sowie die zeitliche Entwicklung von Mitgliedern und Organisationsgrad im Deutschen Gewerkschaftsbund und der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft. 1Stichtag 30. September 2Seit 1978 im DGB 3Die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder (einschl. Schüler, Studenten, Wehrdienstleistende und Rentner) in Prozent der abhängig Beschäftigten Quellen: Angaben der Gewerkschaften. Literatur: Kleinhenz, G., Gewerkschaften II: Aufgaben und Organisation, in: HdWW, 3. Bd., Stuttgart u.a. 1981, S. 659ff. Limmer, H., Die deutsche Gewerkschaftsbewegung, München 1976. Sanmann, H., Die Gewerkschaften in Wirtschaft und Gesellschaft, in: Hamburger Jahrbuch für Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik, Tübingen 1977, S. 129 ff.
freiwillige und auf Dauer angelegte Interessenvereinigungen von Arbeitnehmern mit dem Ziel der Wahrung und Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie der Arbeitsbedingungen. Nach dem Gewerkschaftsaufbau können unterschieden werden: a) Richtungsgewerkschaften, die entsprechend ihrer Ideologie oder Weltanschauung als sozialistische, kommunistische oder christliche Gewerkschaften charakterisiert sind (z.B. in Frankreich, Italien und Spanien); b) Berufsgewerkschaften als Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern des gleichen Berufes unabhängig vom Wirtschaftszweig; c) Industriegewerkschaften, die alle Arbeitnehmer einer Branche umfassen, unabhängig von ihrem Beruf und ihrem Status als Arbeiter oder Angestellte. Die Neugründung der deutschen Gewerkschaften nach dem
2. Weltkrieg folgte weitgehend dem Organisationsprinzip der Industriegewerkschaft. Ausnahmen sind die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG), der Deutsche Beamtenbund (DBB) und der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB). Das Gewerkschaftswesen in der BRD wird eindeutig von den DGB-Gewerkschaften dominiert (Tab.). Der 1949 gegründete Deutsche Gewerkschaftsbund ist eine Dachorganisation von 16 Einzelgewerkschaften, die überwiegend nach dem Prinzip der Industriegewerkschaft organisiert sind. Der DGB nimmt v.a. die Aufgabe wahr, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer gegenüber der Öffentlichkeit und dem Staat zu vertreten. Seine Position gegenüber den Einzelgewerkschaften ist relativ schwach, ihm obliegt es insbes., die heterogenen Interessen der Einzelgewerkschaften zu koordinieren. Die Leitung des DGB, der einen eigenen Verwaltungsaufbau hat, liegt beim Bundesvorstand, der aus den Vorsitzenden der Einzelgewerkschaften und dem geschäftsführenden Bundesvorstand besteht. Der Bundeskongress als formal höchstes Gremium setzt sich aus Delegierten der Einzelgewerkschaften zusammen und bestimmt die Richtlinien der Politik des DGB. Der Bundesausschuss als wichtigstes Gremium zwischen den Sitzungen des Bundeskongresses nimmt Stellung zu gewerkschaftspolitischen Fragen und beschließt den Haushalt. Die Tarifpolitik als Kernbereich der ökonomischen Interessenvertretung ist Aufgabe der Einzelgewerkschaften. Die Einzelgewerkschaften weisen eine dreistufige Organisation auf: den Bundesvorstand, die ihm unterstehenden Bezirksverwaltungen bzw. Landesverbände sowie die Kreis-und Ortsverwaltungen. Der Organisationsgrad der DGB-Gewerkschaften betrug Ende der 80er Jahre etwa 31%, er schwankt zwischen den Einzelgewerkschaften beträchtlich. Die Spannweite reicht von ca. 90% bei der IG Bergbau bis hin zu knapp 7% bei der Gewerkschaft Nahrung, Genuß, Gaststätten für den Bereich Gaststätten. Obwohl gewerkschaftliche Aktivitäten im Kernbereich auf die Verteilung des Sozialprodukts abzielen und damit der Lohn-und Tarifpolitik das hauptsächliche Interesse gilt, geht es den Gewerkschaften nicht allein um eine Stärkung der Position der Arbeitnehmer auf dem - Arbeitsmarkt. Sie versuchen, durch Einflußnahme auf Regierungen, Parlamente und die Öffentlichkeit die soziale Wohlfahrt der Arbeitnehmer zu fördern. In Aktionsprogrammen des DGB wurden z.B. folgende Forderungen formuliert: kürzere Arbeitszeiten, geringeres Beschäftigungsrisiko, besserer Arbeitsschutz, Verbesserung der - Mitbestimmung auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene, gleiche Bildungschancen und bessere berufliche Bildung. Trotz dieses breiten Spektrums von Forderungen beschäftigt sich die ökonomische Analyse des gewerkschaftlichen Verhaltens beinahe ausschließlich mit den Auswirkungen auf Löhne und Beschäftigung. Die beiden zentralen Erklärungsansätze bilden das auf John F. DUNLOP zurückgehende Monopolmodell der Gewerkschaft sowie das Modell effizienter Verhandlungen, das mit den Namen Mc-DONALD und Robert M. SOLOW verbunden ist. Das Monopolmodell geht davon aus, dass eine Gewerkschaft an möglichst hohen Löhnen und hoher Beschäftigung interessiert ist und unter der Nebenbedingung der Nachfragefunktion nach Arbeit (Arbeitsnachfrage) handelt, d.h. einen inversen Zusammenhang zwischen - Lohn und Beschäftigung zu berücksichtigen hat. Die Gewerkschaft setzt in diesem Modell einen Lohnsatz über dem Gleichgewichtslohnsatz durch, so dass die Unternehmen im Vergleich zum konkurrenzwirtschaftlichen Gleichgewicht mit einer Verminderung der Beschäftigung reagieren. Wie das Konkurrenzmodell der effizienten Verhandlungen nachweist, ist die Lösung des Monopolmodells nicht PARETO-effizient (PARETO-Kriterium). Beide Marktparteien können sich besser stellen, wenn sie simultan über Beschäftigung und Lohnsatz verhandeln. Dabei wird eine Lohn-Beschäftigungs-Kombination verwirklicht, bei der sich die Arbeitgeber nicht auf ihrer Arbeitsnachfragekurve befinden. Zwar sprechen die besseren theoretischen Argumente für das Modell effizienter Verhandlungen, es ist jedoch eine offene Frage, weshalb sich in der Realität effiziente Verhandlungslösungen, wonach in Tarifverträgen sowohl Löhne als auch Beschäftigung festgelegt werden, in den meisten Ländern nicht durchgesetzt haben. In einer Variante der neueren Gewerkschaftstheorie wird betont, dass Ökonomen die wohlfahrtsmindernden Monopoleffekte gewerkschaftlicher Lohnsetzung zu Recht betonen, die produktivitätssteigernden Aktivitäten gewerkschaftlichen Handelns jedoch übersehen. Den Grundgedanken bildet die folgende Überlegung: Unternehmen erhalten Informationen von seiten der Arbeitskräfte auf zwei Arten. Die Arbeitskräfte können die Informationen direkt weitergeben, oder sie können ihre Unzufriedenheit zum Ausdruck bringen, indem sie das Unternehmen verlassen. Die direkte Informationsweitergabe setzt jedoch häufig kollektives Verhandeln von Gewerkschaften oder Betriebsräten voraus, da wichtige Aspekte der Arbeitswelt (z.B. Bandgeschwindigkeit, Raumklima, Lärmschutz) den Charakter eines öffentlichen Gutes haben und individuelle Arbeitnehmer ihre wahren Präferenzen aus Furcht vor Sanktionen häufig nicht äußern. Wenn die von Gewerkschaften und Betriebsräten ausgehandelten Regeln negative Eigenschaften von Beschäftigungsverhältnissen effizienter korrigieren, als das eine Mobilität von Arbeitskräften bewerkstelligen kann, müßten freiwillige Kündigungen zurückgehen und die Betriebszugehörigkeitsdauer zunehmen. Kosten für Unternehmen, die aus Einstellungen, Kündigungen sowie der betriebsinternen Bildung von Humankapital resultieren, gingen dann zurück. Empirische Untersuchungen belegen diese Zusammenhänge. Literatur: Franz, W. (1991). Hemmer, H., Schmitz, K. (1990). Schnabel, C. (1989). Armingeon, K. (1988)
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