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berufliche Bildung

umfaßt die praktische und schulische Berufsbildung in Form der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und Umschulung an den Lernorten Betrieb, Schule und außerbetriebliche Ausbildungsstätte, die den arbeitenden Menschen in den Stand setzen (soll), sich unter den technischen und ökonomischen Bedingungen der hochrationalisierten Wirtschaft alle beruflichen und sozialen Chancen zu erschließen. Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln (berufliche Erstausbildung, Jugendlichenausbildung). In der BRD besteht in Hinblick auf die Lernorte in diesem Bereich ein »duales« Ausbildungssystem, d.h., der Auszubildende besucht während seiner betrieblichen Lehre eine berufsbildende (Teilzeit-) Schule (Berufsschulpflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres). Der Anteil der Ausbildungszeit berufsschulpflichtiger Jugendlicher in der Berufsschule, gemessen an der Gesamtausbildung im Rahmen des dualen Systems, beträgt zur Zeit ca. 20%. Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten, zu erweitern, der technischen Entwicklung anzupassen oder beruflich aufzusteigen (§ 1 Berufsbildungsgesetz). Ebenso wie die berufliche Umschulung, die zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen soll, zählt die Fortbildung zur beruflichen Erwachsenenbildung. In der BRD sind die Grundlagen, Inhalte und Methoden der betrieblichen Berufsbildung durch das Berufsbildungsgesetz vom 14.8.1969 geregelt. Mit diesem Gesetz wurden die bis dahin bestehenden Rechtsetzungskompetenzen der Industrie-und Handelskammern sowie der Handwerksorganisationen begrenzt. Durch die den Gewerkschaften gewährten Mitwirkungsrechte liegt die Steuerungsfunktion der betrieblichen Berufsbildung nunmehr z.T. gemeinsam bei den Sozialpartnern (paritätisch besetzte Entscheidungsgremien: z.B. Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung, das u.a. mit der Ausarbeitung von Ausbildungsordnungen beauftragt ist). Das Gesetz gewährt zudem den zuständigen staatlichen Stellen bestimmte Eingriffsrechte (z.B. § 24: Untersagung des Ausbilden). Die gesetzliche Regelung der schulischen Berufsausbildung obliegt der Kulturhoheit der einzelnen Bundesländer. Ein umfassendes System der finanziellen und organisatorischen Förderung aller beruflichen Bildungsmöglichkeiten enthält das am 1.7.1969 in Kraft getretene Arbeitsförderungsgesetz. Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (Eignung des Antragstellers, Lage und Entwicklung des -+ Arbeitsmarktes) gewährt es einen Rechtsanspruch auf individuelle Förderung in Form von Unterhaltsgeld, Erstattung von Lehrgangsgebühren, Krankenversicherungsbeiträgen u.a. Bei beruflicher Einarbeitung kann an den Arbeitgeber ein EinarbeitungszuschuB geleistet werden. Zu erwähnen bleibt noch die materielle Sicherung der Berufsbildung mit Hilfe des Bundesausbildungsförderungsgesetzes für die Schüler an berufsbildenden Fachschulen. Das Berufsbildungsförderungsgesetz vom 23.12.1981 schreibt einen jährlichen Bericht des zuständigen Bundesministers zur Berufsausbildung vor. Im Jahr 1988 befanden sich 1,7 Mio. Jugendliche in beruflicher (Erst-)Ausbildung, was einem Anteil von ca. 73% an der Bevölkerung im Alter von 16 bis unter 19 Jahren gleichkommt. Mit nur 43% Anteil an den Auszubildenden sind Frauen unterrepräsentiert. Ausbildungsplatzangebote waren nicht immer ausreichend vorhanden, um die Ausbildungsplatznachfrage zu decken. Insbes. Mitte der 80er Jahre herrschte aufgrund demographischer und konjunktureller Einflugfaktoren ein Lehrstellenmangel, der seinen Höhepunkt in den Jahren 1984 und 1985 fand, obgleich in diesen Jahren der Bestand an Auszubildenden mit über 1,8 Mio. Personen höher war als je zuvor. Eine Pufferfunktion für Bewerber, die keinen Ausbildungsplatz im Dualen System finden, bieten das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) und Berufsvorbereitungsjahr (BVJ). Das BVJ wendet sich an lemschwache Jugendliche mit dem Ziel, ihre Chancen auf dem Lehrstellenmarkt zu verbessern. Das BGJ vermittelt grundlegende Kenntnisse in einem Berufsfeld und soll auf die Lehrzeit angerechnet werden. Im Jahr 1989 befanden sich 23 881 Personen im BVJ und 42 250 im BGJ, das seit 1986 infolge der verbesserten Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt mit ca. 15% pro Jahr stark rückläufige Teilnehmerzahlen zeigt. Die Gesamtzahl der Schüler im ersten Schuljahr in beruflichen Vollzeitschulen (ohne BVJ, BGJ und Gesundheitswesen) betrug 1989 rd. 165 000 Personen. Literatur: Lehne, H. (1991). Bundesminister für Bildung und Wissenschaft (1991)

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