Siehe auch: Tarifpartner
In der Wirtschaftssoziologie: in Wirtschafts- und Sozialpolitik, aber auch in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften gängige Formel für die an den Verhandlungen, insbesondere über Tarifverträge beteiligten Parteien: die Vertreter der Arbeiter, Angestellten und Beamten auf der einen, die Kapitaleigentümer, die Unternehmens- und Behördenleiter auf der anderen Seite. Die Bezeichnung entstammt ideologischen Zusammenhängen (z.B. katholische Soziallehre), die das Verhältnis von Kapital und Arbeit als eines von Partnern auffassen und einen Interessenantagonismus verneinen.
Tarifparteien
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