entstand als Beitrag der katholischen Kirche in der 2. Hälfte des 19. Jh. zur Überwindung der sozialen Frage und zur Schaffung einer gerechten, sozial-ethisch zu akzeptierenden Wirtschaftsordnung zwischen utilitaristischem Liberalismus und radikalem Sozialismus. Bedeutsam wurden die Arbeiten von Franz Brandt, Josef v. Buss, Franz Hitze und des Mainzer Bischofs Frh. v. Ketteler ("Die Arbeiterfrage und das Christentum". 1864). Eine päpstliche Enzyclica von 1878 ("Quod apostolici muneris") nahm erstmals offiziell zur sozialen Frage Stellung; die Enzyclica "Rerum novarum" von 1891 (Leo XIII.) beeinflusste weitere Sozialreformen (z. B. die Arbei- terschutzgesetzgebung in Deutschland 1891). Der Ausbau der katholischen Soziallehre mit der Anerkennung von Selbsthilfeorganisationen (Gewerkschaften), Mindestlöhnen und Mitbestimmungsforderungen schwächt die Position der radikal-sozialistischen Arbeiterbewegung und stärkt die Verbindung der katholischen Kirche zur Arbeiterschaft. Im ökonomischen Bereich baut Heinrich Pesch den "Solidarismus" als Kernstück katholischer Soziallehre aus; Freiheit und Eigentum des einzelnen im liberalen Sinne werden anerkannt, aber in eine soziale Verpflichtung dem Ganzen gegenübereingebunden. Literatur: Herr; Th., Katholische Soziallehre, Paderborn 1987.
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