Die Unterstützungskasse ist eine Gestaltungsform der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist ein rechtlich selbständiger Betrieb, der in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder einer 3- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geführt wird. Im Gegensatz zur Pensionskasse haben die Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf Leistungen.
Altersvorsorge
Die Unterstützungskasse - meist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins - ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Zuwendungen der jeweiligen Unternehmen und Erträge aus der Anlage ihres Vermögens sind die Finanzierungsgrundlage der Unterstützungskassen. Sie gewährt den Arbeitnehmern der Unternehmen Versorgungsleistungen ohne Rechtsanspruch. Unterstützungskassen unterliegen nicht der Versicherungsaufsicht. Die steuerlich abzugsfähigen Beiträge sind aus diesem Grund sehr eng begrenzt. Schliesst die Unterstützungskasse dagegen zur Erfüllung ihrer Zusage Rückdeckungsversicherungen ab, sind die Zuwendungen der Unternehmen steuerlich voll abzugsfähig. Eine Vorfinanzierung der späteren Versorgungsleistung ist somit möglich.
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