Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung. Es ist eine rechtlich selbständige Einrichtung, die ihren Mitgliedern einen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen gewährt. Da die Pensionskasse Versicherungsgeschäfte im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes betreibt, muß sie in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit oder einer Aktiengesellschaft geführt werden.
Altersvorsorge
Pensionskassen dienen der betrieblichen Altersversorgung. Diese Lebensversicherungsunternehmen gewähren dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf Alters-, Invaliditäts-, Witwen- und Waisenrenten. Die Versicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber und/oder den Mitarbeitern aufgebracht.
Die Pensionskassen stellen neben den Unterstützungskassen, der Direktversicherung, der betrieblichen Ruhegeldverpflichtung (= Pensionszusage) sowie der freiwilligen Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung eine mögliche Form der betrieblichen Altersversorgung dar. Pensionskassen werden in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit oder einer Aktiengesellschaft mit der Zielsetzung gegründet, die Altersversorgung (z. B. Gewährung von Alters-, Invalidi-täts-, Witwen und Waisenrenten) für die Betriebsangehörigen der die Kasse errichtenden Firma durch ausreichende Finanzierung während der Anwartschaft mit Rechtsanspruch sicherzustellen. Pensionskassen unterliegen der Versicherungsaufsicht. Ferner unterliegen sie dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, wenn die Kasse auf einen » Betrieb, ein Unternehmen oder einen Konzern beschränkt ist (s. § 87 Abs. 1 Ziff. 8 BetrVG). Zuweisungen der Arbeitgeber an die Pensionskassen zählen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn der Arbeitnehmer.
betriebliche Altersversorgung
Vorhergehender Fachbegriff: Pensionsgeschäfte | Nächster Fachbegriff: Pensionskassen
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|