Lebensversicherung
Der Arbeitgeber schliesst für den Arbeitnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung ab und zahlt die laufende Prämie. Bezugsberechtigt sind dabei der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Dies hat positive steuerliche Auswirkungen für beide Parteien. Beiträge sind als Betriebsausgaben für den Arbeitgeber steuerlich abzugsfähig. Für den Arbeitnehmer gelten sie als Arbeitslohn, der in bestimmtem Umfang steuerlich begünstigt ist. Die Rendite aus Direktversicherungen ist höher als aus reinen Privat-Policen.
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