ist möglich in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei können neben den Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen zusätzliche Beiträge entrichtet werden. Die Rente erhöht sich damit um sogenannte Steigerungsbeiträge, die an der Rentenanpassung jedoch nicht teilnehmen, sondern gleich bleiben. Auch möglich in der Knappschaftsversicherung.
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