Eingetragener Verein (Eingetragener Verein V./e. V.) Wird ein nicht wirtschaftlicher Verein, z. B. der „Kanarienvogel-Züchterverein Piep-Gurr, Waldeshausen" in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen, dann erhält der Name des Vereins den Zusatz „eingetragener Verein". Er erlangt damit den Status einer juristischen Person.
im Gegensatz zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist der Verein ein körperschaftlicher Zusammenschluß mehrerer Personen mit einem einheitlichen Namen (z.B. TSV 1860 e.V), der auf eine gewisse Dauer ausgerichtet und vom Wechsel seiner Mitglieder unabhängig ist. Er kann unter seinem Namen klagen und verklagt werden, seinen Gläubigern haftet nur das Vereinsvermögen.
Abkürzung für den Vermerk „Eingang vorbehalten“ bei der Gutschrift von Zahlungspapieren. Er weist auf die Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin, nach der Zahlungspapiere jederzeit dem Kontoinhaber zurückbelastet werden können, wenn von der Zahlstelle keine Einlösung vorgenommen worden ist.
Eingetragener Verein
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