durch den Arbeitsvertrag begründetes Schuldverhältnis, d.h. ein auf den Austausch von Arbeitsleistung und Arbeitslohn gerichtetes Dauerschuldverhältnis. Es endet vor allem durch Kündigung Kündigungsschutz).
ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Das Arbeitsverhältnis wird durch den Arbeitsvertrag begründet. Ein sog. faktisches Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn der Arbeitnehmer ohne oder ohne wirksamen Arbeitsvertrag für den Arbeitgeber tätig ist. Dieses Verhältnis bindet die Partner zwar nicht für die Zukunft, für seine Dauer wird es jedoch wie ein wirksamer Arbeitsvertrag behandelt. Das Arbeitsverhältnis endet durch Kündigung, Tod des Arbeitnehmers oder Zeitablauf, nicht jedoch durch Betriebsübergang.
Vorhergehender Fachbegriff: Arbeitsvergrößerung | Nächster Fachbegriff: Arbeitsverhältnis
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|